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Experten-Antwort

Altersteilzeit bei Rente mit 63

von Dieter Post03.07.2014 | 09:04
3302 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich Jahrgang 1956 und seit dem 1. Juni im letzten Jahr in Altersteilzeit, meine 45 Arbeitsjahre habe ich mit 60 Jahre erfüllt, also kein Problem, da die AT ja bis 63 Jahre läuft. (AT 2 x 3 Jahre). Jetzt meine Frage, da ich ja bei Jahrgang 1956 noch 8 Monate länger arbeiten muss, die AT aber am 1 Juni 2016 endet , also fehlen diese 8 Monate, wie sieht hier mit der abschlagsfreien Rente aus, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt ja schon 48 Arbeitsjahre aufweisen kann. Gruss Dieter

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.07.2014 | 13:51
Experten-Antwortam 03.07.2014 | 13:51

8 Antworten

Jonasam 03.07.2014 | 09:23
Hallo Dieter Post, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich. Alternativ steht Ihnen die Altersrente für langjährig Versicherte zur Verfügung. Diese können Sie ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, allerdings mit 10,2 % Abschlägen. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis haben (GdB mind. 50), so können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehemen. Diese hätte einen Abschlag von 2,4 %. Abschlagsfrei ist diese Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 10 Monaten. Ggf. sollten Sie versuchen, die Zeit nach der Altersteilzeit überbrücken; weitere Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Ersparnisse, (Arbeitslosengeld gibt es ggf. nach der Sperrzeit von 12 Wochen). Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab. MfG Jonas
Schadeam 03.07.2014 | 12:54
Vielleicht läßt sich Ihr AG auch darauf ein die ATZ um 8 Monate (4+4) zu verlängern.
Dieter Postam 03.07.2014 | 13:50
Ist denn so etwas gesetzlich machbar. gruss dieter
_icham 03.07.2014 | 15:26
eben nicht... die Altersrente für besonders langj. Versicherte beginnt bei Ihrem Jahrgang frühestens mit 63 Jahren und 8 Monaten, wenn 45 Jahre eingezahlt wurde. und mit 63 sind Sie nicht 63 J. + 8 Monate
GroKoam 03.07.2014 | 17:13
Vielleicht läßt sich Ihr AG auch darauf ein die ATZ um 8 Monate (4+4) zu verlängern.
Ist denn so etwas gesetzlich machbar. gruss dieter
Selbstverständlich, das ist ein Vertrag zwischen 2 Personen des öffentlichen Rechts.
W*lfgangam 03.07.2014 | 20:33
Ist denn so etwas gesetzlich machbar.gruss dieter
Selbstverständlich, das ist ein Vertrag zwischen 2 Personen des öffentlichen Rechts.
...Dieter/als Privatmann/Arbeitnehmer ist keine Person des öffentliches Rechts ;-) Grundsätzlich wäre die oben angesprochen Vertragsverlängerung möglich - wenn nicht tarifliche Schranken bereits die vereinbarte 'Höchstdauer ATZ' erreicht haben ...oder der AG schlicht kein Interesse daran hat, seinen demnächst gehenden MA auch noch weitere 8 Monate 'durchzufüttern'. Wie oben mehrfach angesprochen: mit AG reden. Gruß w.
DarkKnightRVam 07.07.2014 | 13:09
Hallo Dieter, der Abschlag ermittelt sich immer ausgehend von der entsprechenden Leistungsart. nehmen Sie mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch, dann bemisst sich der Abschlag auch nach dem regulären Rentenalter ohne Abschläge bei dieser Altersrente (§ 236a SGB 6). Dieses liegt für den Jahrgang 1956 bei 65 Jahren und 10 Monaten. Somit beträgt der Abschlag dann 10,2 %. Die 45 Jahre spielen hier leider überhaupt keine Rolle!!! 8-)
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