Hallo Heinzi,
1. Antwort wäre, sich einfach eine Proberechnung von der eigenen PA machen zu lassen, dann wissen Sie, was Sie aktuell/künftig als ATZ'ler Netto auf dem Konto haben.
2. Bietet Ihr Unternehmen ATZ überhaupt an, sieht das der Tarifvertrag (TV) vor, dass Sie freiwillig die Option ziehen können - und der Betrieb _muss_ ATZ abschließen?
3. Grundsätzlich wird vom halben Brutto/natürlich des gesamten jenseits der Beitragsbemessungsgrenze (ggf. ohne irgendwelche Zuschläge/Schichtzulagen) das Netto gebildet und darauf 20 % mehr - Näheres regelt auch hier der TV, ob noch weitere Ausgleichszahlungen oben drauf zu packen sind.
4. Sonderzahlungen/Tantiemen u. Ä. könnten ggf. zur Hälfte noch im Rahmen der ATZ zustehen ...Näheres regelt...
5. (und aus Foren-Sicht eher der wichtigere Teil) Vielleicht auch mal mit der Rentenseite beschäftigen. Was kommt auf mich zu, wie hoch fällt die ausgezahlte Rente aus, könnten 45 Jahre eine Rolle spielen für eine ungekürzte Rente/wann ist der Zeitpunkt dafür/wann sollte die ATZ dann enden? ...das vermittelt Ihnen die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt.
6. Etwaige Betriebsrentenansprüche hinterfragen (PA hochrechnen lassen) und auch hier den Netto-Auszahlungsbetrag hinterfragen - GKV-Versicherte haben ein KV/PV-Abzug von um die 17,8 %.
Gruß
w.