Hallo Community,
bei den Regelungen zur Altersteilzeit ist vorgesehen, dass das Arbeitsentgelt in der ATZ "50% des Tabellenentgelts und sonstiger Entgeltbestandteile" beträgt. Dazu kommt ein Aufstockungsbetrag, so dass das Teilzeitnettoentgelt auf 83% des Vollzeitnettoentgelts erhöht wird.
Nun ist es so, dass ein nicht unwesentlicher Anteil meines Gehalts in einer jährlichen Leistungsprämie besteht. Dies waren in den zurückliegenden Jahren zwischen 10% und 20% meiner Bezüge. Die Zahlung dieser Boni erfolgte dabei einmal jährlich.
Werden solche flexiblen / unsteten Gehaltsbestandteile bei der Bemessung des ATZ-Entgeltes berücksichtigt?
Falls diese nicht berücksichtigt werden, wie wird dann in der Arbeitsphase der ATZ verfahren, wenn dann noch Boni gezahlt werden (entsprechende Zielerfüllung vorausgesetzt)? Werden diese dann mit den Aufstockungsbeträgen verrechnet od. "on Top" gezahlt?