Bei meiner Rente wurde in der Freistellungsphase weniger Beitragspflichtiges Einkommen zugrunde gelegt. Das dürfte doch aber nicht sein. Richtet sich nicht das Beirtagspflichtige Einkommen in der Freistellungsphase nach dem zuvor verdientem Geld oder ist die Grundlage der Verdienst vor Beginn der Altersteilzeit?
Wie wirken sich zuvor erhaltene Schichtzulagen auf die Freistellungspase und die spätere Rente aus?
31.10.2011, 13:04
von
Sabrino
02.11.2011, 10:02
Experten-Antwort