Möchte gerne eine Auskunft über die Tarifliche Vereinbarung
im Metallhandwerk in Hessen.
Wer kann mir bitte Auskunft geben, wieviel Prozent vom Gehalt ich in der Altersteilzeit bekomme?
Danke
Möchte gerne eine Auskunft über die Tarifliche Vereinbarung
im Metallhandwerk in Hessen.
Wer kann mir bitte Auskunft geben, wieviel Prozent vom Gehalt ich in der Altersteilzeit bekomme?
Danke
Fragen Sie doch bitte Ihren Betriebsrat, Ihr Lohnbüro und/oder Ihre Gewerkschaft!
Das Altersteilzeitgesetz sieht vor, dass das Arbeitsentgelt um mindestens 20 Prozent des für die Altersteilzeit gezahlten Bruttoentgeltes aufgestockt werden muss. Die Aufstockung muss mindestens so hoch sein, dass der Arbeitnehmer dadurch 70 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltes erhält, das er erhalten würde, wenn er seine Arbeitszeit nicht im Rahmen der Altersteilzeit vermindert hätte. Sollten im Tarifvertrag höhere Aufstockungsbeiträge vorgesehen sein, so ist dem Beitrag von "Öha" zuzustimmen. Bitte dort die Einzelheiten erfragen.
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