Hallo Johannes,
reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine Verlängerung der Altersteilzeit um 4 Monate möglich ist. Eine weitere Möglichkeit wäre die Meldung bei der Agentur für Arbeit( ggf. mit Sperrzeit) oder vom Ersparten leben( ggf. freiwillige Krankenversicherung).Hinsichtlich der Höhe der Altersrente mit dem 63Lebensjahr und den damit verbundenen Abschlägen und mit dem 63.Lebensjahr und 4 Monaten ohne Abschläge sollten Sie sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen, damit Sie die finanziellen Auswirkungen abschätzen können.