Ich, männlich, bin zurzeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Am 28.03.18 werde ich 63 Jahre und reiche dann die Rente ein. Mit welchem Abschlag muss ich rechnen?
Schauen Sie in Ihre letzte Rentenauskunft unter dem Punkt 'Altersrente für langjährig Versicherte' oder 'Altersrente für schwerbehinderte Menschen'.
Wenn Sie zum 01.04.18 die Rente beantragen haben Sie Abschläge von 9,9%, bei Schwerbehinderung noch 2,7%.
Sollten Sie 45 Beitragsjahre erreicht haben, könnten Sie zum 01.10.2018 ohne Abschläge die Rente erhalten.
Ein Blick in Ihre Rentenauskunft wird dies bestätigen!
Danke für die Info. Ich habe eine Rentenauskunft. Die Daten konnte ich finden. Aber , kann ich am 01.04.2018 in Rente gehen und, da ich 45 Jahre voll habe, die Abschläge nur bis zum 01.10.18 haben ?
Danke für die Info. Ich habe eine Rentenauskunft. Die Daten konnte ich finden. Aber , kann ich am 01.04.2018 in Rente gehen und, da ich 45 Jahre voll habe, die Abschläge nur bis zum 01.10.18 haben ?
Nein, die einmal "gewählten" Abschläge bleiben lebenslänglich ...
Hallo P..Rieger,
> Ich habe eine Rentenauskunft. Die Daten konnte ich finden.
Steht ja gleich auch gleich vorne im Textteil, so auf Seite 7,8,9 ...mit Überschrift: Altersrente für langjährig Versicherte - da finden Sie den Rentenbeginn ohne/mit Abschlag und am Ende steht der Abschlag, bei Ihnen 9,9 %.
Im Nächsten Absatz finden Sie die Altersrente für _besonders_ langjährig Versicherte und deren Zugangsbedingungen UND den Hinweis, das diese Rente nicht früher möglich ist (erst mit 63+6, 01.10.2018)
> Aber , kann ich am 01.04.2018 in Rente gehen
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben – auch das steht in dem Textabschnitt/Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt – dann ja. Wäre auch überraschend, wenn nicht, dann hätten Sie einen 'falschen' ATZ-Vertrag (wäre nicht der erste), wenn kein Rentenanspruch nachfolgt.
> da ich 45 Jahre voll habe, die Abschläge nur bis zum 01.10.18 haben ?
Die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 hat einen Abschlag von 9,9 %, der bleibt auch lebenslang so bestehen – die 45 Jahre spielen für _diese_ Rente keine Rolle. Dann müssten Sie 6 Monate warten/keine Rente, um die andere Rente ohne Abschlag zu erhalten, und das finanziell auch noch überbrücken können, UND sich vorher ausrechnen lassen, ob sich das wirklich lohnt. Da kann noch ein wenig mehr an finanziellen Einbußen dranhängen, als nur der Rentenabschlag, fangen Sie vielleicht mit diesem Beitrag im Forum an:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=30745
und lesen Sie die weiteren Links/Beiträge ...Ihre Frage zu diesem Thema ist gefühlt die 1.Millionste ;-)
Gruß
w.