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Experten-Antwort

Altersteilzeit dann Rente

von P. Rieger01.07.2017 | 12:34
695 Ansichten
6 Antworten

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Ich, männlich, bin zurzeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Am 28.03.18 werde ich 63 Jahre und reiche dann die Rente ein. Mit welchem Abschlag muss ich rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo P. Rieger,

den bisherigen Antworten - und insbesondere auch der sehr ausführlichen Antwort von „W*lfgang“ - kann ich zustimmen. Im Zweifel können Sie sich auch gern nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Unverständnisam 01.07.2017 | 12:54
Schauen Sie in Ihre letzte Rentenauskunft unter dem Punkt 'Altersrente für langjährig Versicherte' oder 'Altersrente für schwerbehinderte Menschen'.
Gastroenterologieam 01.07.2017 | 13:22
Wenn Sie zum 01.04.18 die Rente beantragen haben Sie Abschläge von 9,9%, bei Schwerbehinderung noch 2,7%. Sollten Sie 45 Beitragsjahre erreicht haben, könnten Sie zum 01.10.2018 ohne Abschläge die Rente erhalten. Ein Blick in Ihre Rentenauskunft wird dies bestätigen!
P..Riegeram 01.07.2017 | 13:41
Danke für die Info. Ich habe eine Rentenauskunft. Die Daten konnte ich finden. Aber , kann ich am 01.04.2018 in Rente gehen und, da ich 45 Jahre voll habe, die Abschläge nur bis zum 01.10.18 haben ?
W*lfgangam 01.07.2017 | 15:54
Hallo P..Rieger, > Ich habe eine Rentenauskunft. Die Daten konnte ich finden. Steht ja gleich auch gleich vorne im Textteil, so auf Seite 7,8,9 ...mit Überschrift: Altersrente für langjährig Versicherte - da finden Sie den Rentenbeginn ohne/mit Abschlag und am Ende steht der Abschlag, bei Ihnen 9,9 %. Im Nächsten Absatz finden Sie die Altersrente für _besonders_ langjährig Versicherte und deren Zugangsbedingungen UND den Hinweis, das diese Rente nicht früher möglich ist (erst mit 63+6, 01.10.2018) > Aber , kann ich am 01.04.2018 in Rente gehen Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben – auch das steht in dem Textabschnitt/Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt – dann ja. Wäre auch überraschend, wenn nicht, dann hätten Sie einen 'falschen' ATZ-Vertrag (wäre nicht der erste), wenn kein Rentenanspruch nachfolgt. > da ich 45 Jahre voll habe, die Abschläge nur bis zum 01.10.18 haben ? Die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 hat einen Abschlag von 9,9 %, der bleibt auch lebenslang so bestehen – die 45 Jahre spielen für _diese_ Rente keine Rolle. Dann müssten Sie 6 Monate warten/keine Rente, um die andere Rente ohne Abschlag zu erhalten, und das finanziell auch noch überbrücken können, UND sich vorher ausrechnen lassen, ob sich das wirklich lohnt. Da kann noch ein wenig mehr an finanziellen Einbußen dranhängen, als nur der Rentenabschlag, fangen Sie vielleicht mit diesem Beitrag im Forum an: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… und lesen Sie die weiteren Links/Beiträge ...Ihre Frage zu diesem Thema ist gefühlt die 1.Millionste ;-) Gruß w.
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