Mein Vater ist gerade in Altersteilzeit gegangen und hat auch Anspruch auf Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung.
Jetzt gibt es eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, was als Einkommen in die Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber einzutragen ist (z.B. nur restlicher Arbeitslohn oder auch Aufstockungsbeträge, etc.).
Gibt es ein Merblatt mit der genauen Definition oder kann mir jemand die genauen Bestandteile mitteilen, die bei Altersteilzeitbezügen als Einkommen in die Bescheinigung einzutragen sind??
Nach § 96 a SGB VI ist auf eine Rente wegen Erwerbsminderung sowohl das gezahlte Teilzeitarbeitsentgelt (brutto) als auch der gezahlte Aufstockungsbetrag (brutto = netto) zu berücksichtigen.
Ein Merkblatt hierzu ist mir leider nicht bekannt.
Der Arbeitgeber sollte also beide Entgeltkomponenten getrennt bescheinigen.
Kommt es während der Altersteilzeitarbeit (Atz) zur Zubilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und wird die versicherungspflichtige Beschäftigung in reduziertem Umfang weiterhin ausgeübt, besteht ab diesem Zeitpunkt eine neue bisherige Arbeitszeit. Für die sich anschließende Freistellungsphase bestehen folgende Möglichkeiten der Entsparung von Wertguthaben:
- spiegelbildlich: jeweils bemessen an den unterschiedlichen bisherigen Arbeistzeiten in der Arbeitsphase
- durchschnittlich: bemessen aus den unterschiedlichen bisherigen Arbeitszeiten in der Arbeitsphase
- nach dem letzten niedrigeren Arbeitsentgelt: das verbleibende Wertguthaben ist im Rahmen eines sog. Störfalls zu verbeitragen.
Das Merkblatt 14 "Gleitender Übergang in den Ruhestand" der Bundesagentur für Arbeit gibt weitere Hinweise.