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Altersteilzeit Freistellungsphase -Beratervertrag-

von KatrinB12.02.2007 | 15:05
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1 Antworten

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Ich bin am 17.10.1947 geboren. Arbeite seit 01.07.1971 in einem Unternehmen. Bin seit 01.10.2004 in der Altersteilzeit-Arbeitsphase. Diese endet am 30.09.2007. Ende Freistellungsphase 30.09.2010 Nun meine Frage: Ist es Rentenschädlich, wenn ich mit einem Unternehmen in der Freistellungsphase einen Beratervertrag abschließe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

a) Grundsätzlich ist es in solchen Fällen so, dass eine Nebentätigkeit - bei einem anderen Unternehmen - in der Freistellungsphase die für den Rentenanspruch geforderte Altersteilzeitarbeit nicht negativ beeinflusst. Inwieweit die Agentur für Arbeit in solchen Zeiten aber evtl. Förderleistungen an den Arbeitgeber kürzt bzw. nicht erbringt, wäre individuell abzuklären.

b) Ist es aber so, dass Sie beim bisherigen Arbeitgeber die Beratertätigkeit in der Freistellungsphase ausüben, so könnte dies zu ernsthaften Probelmen mit dem Vorliegen von Altersteilzeit führen. Liegt indes dafür kein besonderer betrieblicher Grund (personelle Engpässe etc.) vor, so wird in solchen Fällen dann regelmäßig keine ATZ vorliegen.

Setzen Sie sich im Falle a) dennoch aber bitte mit dem Arbeitgeber (bei dem Sie jetzt ATZ durchführen) und der Agentur für Arbeit in Verbindung - um die evtl. Kürzung von Förderleistungen abzuklären.

Online kann man dies nicht verbindlich abklären.

MfG

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