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Altersteilzeit für Freiberufler

von parttimeworker03.08.2009 | 13:13
1495 Ansichten
5 Antworten

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Bin 55 Jahre alt und seit ca. 6 Monaten freiberuflich tätig. Besteht für Freiberufler die Möglichkeit der Altersteilzeit nach dem Blockmodell? Den Ablauf habe ich mir so vorgestellt: Die nächsten 4 Jahre arbeite ich Vollzeit und bilde pro Jahr Rücklagen in Höhe von 50% meines Jahreseinkommens. Nach Ablauf dieser 4 Jahre arbeite ich nicht mehr und löse ich diese Rücklagen in den folgenden 4 Jahren auf, analog zum Blockmodell in einem Angestelltenverhältnis Die sog. Aufstockung der Bundesagentur würde ich nicht beantragen, allerdings benötige ich den Rücklageneffekt auf Steuern und Sozialabgaben um dieses Modell realisieren zu können. Ist dieses Modell zulässig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "parttimeworker",

nach § 2 des Altersteilzeitgesetzes werden Leistungen nur für Arbeitnehmer gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

4 Antworten

No Chanceam 03.08.2009 | 13:38
Voraussetzung für Altersteilzeit, ist laut Altersteilzeitgesetz, das Vorliegen eines anhängigen Beschäftigungsverhältisses. Somit ist für einen Freiberufler ATZ natürlich nicht möglich.
Schadeam 04.08.2009 | 16:29
Als Selbständiger steht Ihnen doch frei jede Form der Arbeit zu wählen: Wenn Sie es sich leisten können, dürfen Sie gerne von Ihrer verbleibenden Restzeit nur noch die Hälfte arbeiten. Konsequenz: In der Zeit in der Sie nicht mehr arbeiten, haben Sie kein Einkommen. Als Selbständiger ist die Arbeitsverteilung doch kein Problem: nur auf staatliche Zuschüsse dürfen Sie diesbezüglich nicht hoffen.
parttimeworkeram 05.08.2009 | 09:50
Danke für den Hinweis. Meine Frage zielt darauf ab, ob es mir erlaubt ist in der aktiven Zeit Rückstellungen in Höhe von 50% meines Jahreseinkommes für die passive Zeit zu bilden. Hätte ich Angestellte, wäre ich dazu verplichtet.
Schadeam 05.08.2009 | 17:02
Da das keine rentenrechtliche Frage ist, werden Sie darauf im Rentenforum kaum eine Antwort bekommen ;-)) Fragen Sie mal Ihren Steuerberater!
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