Hallo Gerdmbs,
der Antwort von Knut Rassmussen schließe ich mich an.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Bezuschußt werden nur ATZ verträge für Jahrgänge bis 1954.
Da Ihre Frau "erst" 1955 geboren wurde erfolgt keine Förderung durch die Agentur für Arbeit. Dies betrifft den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit.