Das Altersteilzeitgesetz regelt "lediglich" die Modalitäten zur Erlangung der Förderleistungen für den Arbeitgeber - wovon durch Aufstockung des Regelarbeitsentgelts zur gRV etc. auch der Arbeitnehmer profitiert.
Wie hoch letztlich das Regelarbeitsentgelt bemessen wird, bzw. für welchen Zeitraum sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ATZ einigen, ist tarifvertraglich oder individ. zu regeln. Den Ausführungen von user Schade ist im übrigen zuzustimmen.
MfG