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Experten-Antwort

Altersteilzeit / Geringfügige Beschäftigung

von Alfons26.07.2011 | 18:28
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, kann ich neben meiner Altersteilzeit / Freizeitphase bei der 100 % Tochtergesellschaft meines Dienstgebers eine Geringfügige 400 € - Beschäftigung aufnehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie beabsichtigen, eine Altersrente aufgrund von Altersteilzeitarbeit zu beantragen, sollten Sie diese Frage vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüfen lassen und eine schriftliche Entscheidung beantragen!

Grundsätzlich gilt:

Eine Nebenbeschäftigung oder Mehrarbeit während der Altersteilzeitarbeit steht unter bestimmten Umständen der geforderten Hälftigkeit entgegen, sodass Altersteilzeitarbeit im Sinne des AtG in diesen Fällen nicht vorliegt:

Für die Freizeitphase eines Blockmodells hat der Altersteilzeitbeschäftigte in der Arbeitsphase die benötigte Arbeitszeit in Form von Wertguthaben vorgearbeitet. Während der Freistellungsphase darf daher keine Arbeit geleistet werden, die den Charakter der Altersteilzeit verändern würde, weil ein Freizeitausgleich nicht mehr in Betracht kommt. Eine Nebentätigkeit/Mehrarbeit während der Freistellungsphase bei dem Arbeitgeber, bei dem Altersteilzeit geleistet wird, ist sozialversicherungsrechtlich immer als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zu werten und führt zum Nichtvorliegen von Altersteilzeitarbeit im sozialrechtlichen Sinne. Die Höhe des mit der Nebentätigkeit/Mehrarbeit erzielten Arbeitsentgeltes ist dabei irrelevant.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

öhaam 27.07.2011 | 07:38
Schauen Sie in Ihren ATZ-Vertrag oder sprechen Sie mit Ihrem Personalchef - dies ist eine Frage des Arbeits- und nicht des Rentenrechts!
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