Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBeim Rentenantrag teilen Sie der DRV mit, dass Sie noch eine Tätigkeit/Selbständigkeit machen. Zunächst sollten Sie mitteilen, dass der Verdienst unter 400,- EUR liegt. Es wird dann jährlich angefragt, wie hoch der Verdienst dann tatsächlich ist. Sie müssen dann entweder vom Finanzamt oder von einem Steuerberater eine Bescheinigung vorlegen, wie der Verdienst war. Das Risiko, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten ist natürlich bei dieser Konstellation groß, aber das tragen Sie ja. Etwas anderes kann Ihnen hier keiner sagen.
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