Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersteilzeit & Hinzuverdienst (nebenberufl. selbständig)

von tabasco14.10.2011 | 11:45
4133 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo in die Runde! Ich habe vor, demnächst mit 63 in Frührente zu gehen. Ich war zuletzt jahrelang selbständig, werde nun lediglich 600 Euro Rente bekommen und möchte weiterhin selbständig etwas hinzuverdienen. Sobald ich ja mehr als die 400 Euro monatlich (2 x das doppelte) hinzuverdiene, wird meine Rente gekürzt. Deshalb versuche ich diese Grenze einzuhalten. Nun meine Frage: Wann und wie ist die DRV über die Summe zu informieren? Der endgültige Gewinn steht ja erst nach der Jahressteuererklärung fest, die z.B. für das Jahr 2011 erst Mitte/Ende 2012 gemacht wird. Wir dann mit solch zeitlicher Verzögerung eventuell die Rente gekürzt und Nachzahlungen gefordert? Der Umsatz ist eben nicht vorherzusagen und extrem unregelmäßig, weshalb ich ja auch nur den Mindestbeitrag in die Rentenkasse zahlen konnte und nun mit dem Gedanken spiele, bereits mit 63 in Altersteilzeit zu gehen. Genauso verhält es sich ja mit der Krankenkasse, die von mir - auf Basis der 400 Euro - ja ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge für die selbständige Tätigkeit möchte. Es ist einfach sehr schwer für mich, hier im Voraus einzuschätzen, wie viele Aufträge (ich bekomme ein Fixum pro Tag sowie Km-Geld, das ja hoffentlich nicht zu den 400 Euro dazugezählt wird, oder?) ich annehmen kann, ohne dann vielleicht doch knapp über die Grenze zu kommen. Vielen Dank für eine Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2011 | 12:40

Beim Rentenantrag teilen Sie der DRV mit, dass Sie noch eine Tätigkeit/Selbständigkeit machen. Zunächst sollten Sie mitteilen, dass der Verdienst unter 400,- EUR liegt. Es wird dann jährlich angefragt, wie hoch der Verdienst dann tatsächlich ist. Sie müssen dann entweder vom Finanzamt oder von einem Steuerberater eine Bescheinigung vorlegen, wie der Verdienst war. Das Risiko, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten ist natürlich bei dieser Konstellation groß, aber das tragen Sie ja. Etwas anderes kann Ihnen hier keiner sagen.

3 Antworten

Schadeam 14.10.2011 | 12:27
Wie Sie es hinbekommen, dass der Jahresgewinn ziemlich genau bei 4800 e landet, ist Ihr Problem..... Und wenn sich im nachhinein herausstellt, dass der Jahresgewinn bei 4813 € lag wird es zu Rückforderungen der Rente kommen, weil Sie die Verdienstgrenze für die volle Rente "gerissen" haben.
...am 14.10.2011 | 13:56
Dies gilt für Sie als Selbständiger nur, wenn Sie Ihren Gewinn tatsächlich Monat für Monat nachweisen können. Sollten Sie das nicht können (wie die meisten Selbständigen), dass gilt für Sie, dass der durchschnittliche Monatsgewinn die 400 Euro nicht überschreiten darf, d.h. im Kalenderjahr max. 4800 Euro. Ein zweimaliges Überschreiten ist in diesem Fall NICHT möglich!
DarkKnight RVam 14.10.2011 | 14:49
... danke, die Erklärung hätte man sich vom Experten gewünscht. Tabasco, sie müssen zunächst bei der Rentenantragstellung eine Prognose abgeben, wie hoch der zu erwartende Gewinn für das Kalenderjahr (ab Rentenbeginn) sein wird. Geben Sie dort 400 Euro an, wird die Altersrente in voller Höhe gezahlt. Der prognostizierte Gewinn wird dann, nach Ablauf des Kalenderjahres, durch den Einkommensteuerbescheid überprüft. Das bedeutet, dass Sie den Einkommensteuerbescheid in jedem Fall nachreichen müssen. Sollten sich dann herausstellen, dass ihr Gewinn bei über 4.800 Euro liegt, haben Sie ein Problem. Grundsätzlich wird der monatliche Verdienst bei Selbständigen pauschal ermittelt. Das heißt, der im Steuerbescheid ausgewiesene Gewinn aus selbständiger Tätigkeit wird durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen die selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. Für die Monate, in denen die Hinzuverdienstgrenze nicht eingehalten wurde, müssen Sie einen Teil ihrer Rente (1/3, 1/2, 2/3 oder alles) zurückzahlen! Aufgrund der pauschalen Betrachtungsweise ist die Hinzuverdienstgrenze natürlich in allen Monaten überschritten!!! Aber da gibt es ja noch die Möglichkeit, die ... beschrieben hat!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026