Meine Daten:
Geboren: 10/1952
Altersteilzeit: 2006 abgeschlossen
Aktive Zeit: 11/2007
Passive Zeit: 5/2011
Rente: 11/2014
45 Jahre erreicht. In 9/2014
Mit welchem Rentenabzug muss ich bei In-Kraft-treten der Rentenreform rechnen.
Meine Daten:
Geboren: 10/1952
Altersteilzeit: 2006 abgeschlossen
Aktive Zeit: 11/2007
Passive Zeit: 5/2011
Rente: 11/2014
45 Jahre erreicht. In 9/2014
Mit welchem Rentenabzug muss ich bei In-Kraft-treten der Rentenreform rechnen.
Die ATZ Vereinbarung stammte noch aus der Zeit, als es kurze Zeit geplant war, dass die AR für langjährig Versicherte mit 62 beginnen kann.
Somit haben Sie, wenn Sie mit 62 in Rente gehen, die 10,8% Abschlag. Damit mussten Sie rechnen seit Sie vor 7 Jahren den ATZ Vertrag unterschrieben haben.
Dass nach den neuen Regeln die Rente mit 63 nun abschlagsfrei wäre, nützt Ihnen konkret nichts mehr.
Da müssten Sie schon ein Jahr später in Rente gehen und die 12 Monate irgendwie überbrücken. Ob sich das rechnet, ist eine andere Frage.....
in Ergänzung zu KSC:
12 Monate Verzicht rechnet sich nicht (hatte auch schon so'n paar Kandidaten mit diesen Überlegungen).
Oft kommt bei Verzicht auch eine Betriebsrente nicht zum Laufen, die GKV/freiwillige (wenn einen nicht der noch arbeitende Partner in die Familienversicherung einfängt) muss man selbst zahlen. Grob: unter 15 Jahren ist die nicht gezahlte Rente/Betriebsrente mit dem Mehrbetrag ab 63 nicht wieder auf dem Konto.
Aus der Praxis: aktuell 2 Monate Verschiebung durchgerechnet (Renten-/Betriebsrentenverzicht + freiwillige GKV), rentabel nach 2 Jahren. Ich denke bei 5 - 6 Monaten kommt die Schmerzgrenze (bin eben mal zu faul, dafür 'ne Excel-Formel zu entwerfen ;-)
Gruß
w.
PS: Beratungsstelle DRV oder Versicherungsamt/Rathaus rechnet das im Einzelfall ziemlich genau aus.
Kann man sich eigentlich arbeitslos melden im Anschluss an die ATZ und Arbeitslosengeld beziehen?
Sperrzeit?? Stichwort: Vom Arbeitgeber in ATZ "gedrängt".
8)
Sperrzeit?? Stichwort: Vom Arbeitgeber in ATZ "gedrängt".
8)
Hallo Dieter Keiner,
die Ihnen bereits gegebenen Antworten sind korrekt. Alle geplanten beziehen sich auf eine Rente mit dem 63. Lebensjahr. Demnach wären Sie davon nicht betroffen.
Hinweis: Hier läuft erst das gesetzgeberische Verfahren. Bis tatsächlich ein Gesetz vorliegt können sich noch Änderungen ergeben.
Erkundigen Sie sich im Juni (das gesetzliche Verfahren soll im Mai zum Abschluss kommen) über die Neuerungen. Holen Sie dann ggf. weitere Informationen ein. Dazu kann auch gehören, dass man beim Arbeitsamt klären lässt ob möglicherweise ein Arbeitslosengeldanspruch besteht um die Zeit bis zum 63. Lebensjahr und einer evtl. möglichen neuen abschlagsfreien Rente zu überbrücken.
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