Hallo Dieter Keiner,
die Ihnen bereits gegebenen Antworten sind korrekt. Alle geplanten beziehen sich auf eine Rente mit dem 63. Lebensjahr. Demnach wären Sie davon nicht betroffen.
Hinweis: Hier läuft erst das gesetzgeberische Verfahren. Bis tatsächlich ein Gesetz vorliegt können sich noch Änderungen ergeben.
Erkundigen Sie sich im Juni (das gesetzliche Verfahren soll im Mai zum Abschluss kommen) über die Neuerungen. Holen Sie dann ggf. weitere Informationen ein. Dazu kann auch gehören, dass man beim Arbeitsamt klären lässt ob möglicherweise ein Arbeitslosengeldanspruch besteht um die Zeit bis zum 63. Lebensjahr und einer evtl. möglichen neuen abschlagsfreien Rente zu überbrücken.