Hallo Martin,
wie bereits angesprochen sind ATZ-Vereinbarungen arbeitsrechtliche Verträge, welche mit dem Arbeitgeber zu besprechen und ggf zu vereinbaren sind.
Grundsätzlich ist ATZ eine Möglichkeit, die vereinbart werden KANN, aber nicht MUSS. Es kommt also idR drauf an, dass der Arbeitgeber mitspielt.
In einigen Branchen/Bereichen gibt es weitergehende Vereinbarungen (zB Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, o.ä.) wonach Beschäftigte ggf. ein Recht auf ATZ herleiten können.
Wie diese arbeitsrechtlichen Regelungen bei ihrem Arbeitgeber konkret aussehen, klären Sie bitte dort (ggf. kann auch der Betriebs-/Personalrat oder -falls vorhanden- ein gewerkschaftlicher Vertreter dazu informieren)