Liebes Forum - Mein Mann, 61 und 2 Monate, könnte mit 63 und 6 Monaten abschlagfrei in Rente gehen oder aber Altersteilzeit (öffentlicher Dienst) bis 65 und 6 Monaten in Anspruch nehmen. Aufhören würde er in beiden Fällen mit 63/6 Monate. Welche Form sollte man wählen.Gibt es da Erfahungswerte? Vielen Dank
64und3monate .
Hallo Doris Meier,
fangen wir bei der Rente an: 2 Jahre längere Versicherungszeiten erhöhen natürlich auch die Rente weiterhin, als wenn er mit 63+6 bereits endgültig in Rente wäre/Beschäftigungsverhältnis zu ende. Und natürlich auch die VBL. Bei ATZ zahlt der Arbeitgeber mind. 90 % der bisherigen Beiträge weiter - die 10 % weniger fallen kaum ins Gewicht.
Arbeitsentgelt: welche Konditionen bietet der Arbeitgeber für das ATZ-Entgelt? Neuregelung 70 % oder doch noch mehr (bis 2009: 83 %). Insofern entstehen in den ersten beiden Jahren natürlich so oder so erst mal Einbußen. Ab dem Zeitpunkt 63+6 könnte es besser werden/wenigstens vielleicht pari, verglichen schon mit Rente und VBL.
Ich tendiere eher zur ATZ bis 65+6. Nebenbei, seine Regelaltersrente (Jg. 55) erreicht er erst mit 65+9. Und noch eins: nach altem ATZ-Tarifvertrag war ATZ nur bis zum frühestmöglichen ungekürzten Rentenbeginn möglich (hier 63+6) ...aber das dortige Personalbüro wird es wohl schon besser wissen/müssen.
Auf jeden Fall sollte er sich in einer Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt beraten und näherungsweise die zu erwartenden Beträge hochrechnen lassen.
Gruß
w.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wir werden uns dahingehend mal beraten lassen,.