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Experten-Antwort

Altersteilzeit oder Teilzeit ? ? ?

von Jonas D15.04.2021 | 14:35
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo in die Runde. Theoretisch könnte ich ( Baujahr 1963 ), über den Arbeitgeber 3 Jahre Alterteilzeit in Anspruch nehmen. 1,5 Jahre aktiv, 1,5 Jahre passiv und damit übergangslos im Sept 2028 in die Abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte ( 45 Beitragsjahre werden 2024 erreicht ) gehen. Alterteilzeit würde beginnen mit dem: 01.09.2025 - 28.02.2027 / Arbeitsphase ab dem: 01.03.2027 - 31.08.2028 / passive Phase 01.09.2028 wäre Rentenbeginn. Hat die Alterteilzeit dann großen Einfluss auf die Höhe der Abschlagsfreien Rente ? ? ? Alternativ überlege ich auch, ob nicht evtl eine Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit eine gute Möglichkeit wäre ? Von Vollzeit 39 Std auf 34 oder 32 Std ( 90% oder 80% ) und dafür nur noch 4 Tage/Woche, also Montag - Donnerstag. Würde dann ggf. von 2022 an nur noch 4 Tage/Woche arbeiten, bis ich im Sept 2028 dann Abschlagsfrei in Rente gehen könnte. Welches Modell macht da den besseren Schnitt ? Wie würden sich die letzten 6 Jahre in Teilzeit auf die Abschlagsfreie Rente 2028 auswirken ? Hat vieleicht schon jemand Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt ? Danke und Grüße, Jonas D

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonas D,

mit welchem Modell Sie hinsichtlich der möglichen Renteneinbußen besser fahren, hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten ab. Wir empfehlen Ihnen daher eine Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Bei einer Altersteilzeit müssen Sie in der Regel mit 90 Prozent der Rentenbeiträge rechnen, die bei einer Vollzeitbeschäftigung anfallen würden, da Ihr Arbeitgeber einen beitragspflichtigen Aufstockungsbetrag leistet.

Der von Fuchs angesprochene Artikel fasst diese Thematik gut zusammen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

DRVam 15.04.2021 | 15:52
Für deratige Fragestellungen gibt es Beratungstermine (aktuell telefonisch) bei Ihrem zuständigen Rententräger)
Paddyam 15.04.2021 | 17:28
Du bist gut beraten, wenn du das Angebot deines Arbeitgebers (AG) annimst: >Die ATZ endet optimal zu deinem Eintrintt in die Rente f.b.l.V. abschlagsfrei. >Du erhälts, je nach TV oder BV-Regelung, eine Aufstockung deiner Rentenbezüge durch deinen AG von 90-95%, also viel mehr, als du durch deine Reduzierung deines TZ-Einkommens erfährst.
W°lfgangam 15.04.2021 | 19:05
Hallo Jonas D, > Hat die Alterteilzeit dann großen Einfluss auf die Höhe der Abschlagsfreien Rente ? ? ? Greifen wir in die große Einkommenskiste und Ihr Jahresbrutto hat die BBG 2021 von 85200 € erreicht/überschritten. Bei ATZ muss der AG 90 % der RV-Beiträge weiterzahlen (mache stocken sogar auf 100 % auf). Volles Gehalt wäre = 70 € Monatsrente, 90 % Beitrag = 63 €. In den 6 Jahren würden daher 42 € Brutto-Monatsrente 'verloren gehen'. Bei kleinerem Einkommen ist das natürlich ins Verhältnis zu setzten. > Alternativ überlege ich auch, ob nicht evtl. eine Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit eine gute Möglichkeit wäre ? Hier findet dann eine Reduzierung des möglichen Rentenzuwachses entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit-/Einkommensreduzierung statt. Sie specken z. B. um 25 % ab, kommt es zunächst darauf an, ob - obiges Beispiel – Sie damit überhaupt die BBG unterschreiten. Wenn nicht, gibt es auch weiterhin die 70 € Rentenzuwachs pro reduzierten Arbeitsjahr. Eine nur reduzierte Arbeitszeit/Teilzeitbeschäftigung führt natürlich dazu, dass Sie bis zum Rentenbeginn durcharbeiten müssten ...wenn nicht ein erarbeitetes/eingezahltes Zeitwertkonto das reduzieren kann. Das erstmal als Anhaltspunkte bei sehr hohem Einkommen. Es hängt wesentlich vom aktuellen/künftigen (SV)Einkommen in der 'Restlaufzeit' bis zum Rentenbeginn ab, daher kann das mit allen Eventualitäten so mal auf die schnell nicht prognostiziert werden. Gruß w. PS: welcher AG? ...müssen Sie aber nicht kundtun.
W°lfgangam 15.04.2021 | 19:09
Ergänzend: das habe ich leider etwas mit 6 Jahre ATZ (statt nur 3) vermischt. Aus den von mir dargestellten Bespielen lässt sich das aber auch selbst errechnen ...oder man sucht die nächstgelegene Beratungsstelle auf :-) Gruß w.
Klugpuperam 15.04.2021 | 22:42
Hey W*lfgang, wo kommen die 90% Aufstockung her? Rechtsquelle? 80% hätte ich so geglaubt, aber jetzt bin ich misstrauisch.
Fuchsam 16.04.2021 | 00:07
Wolfgang hat nirgends über eine generelle Aufstockung auf 90% geschrieben. Es geht hier lediglich um die RV-Beiträge, die auf 90% aufgestockt werden. Unter Kapitel ATZ und Rente ist das genaustens erklärt: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/mit-altersteilzeit-fr… VG Fuchs
Jonas Dam 16.04.2021 | 08:34
Vielen Dank für die vielen Infos. Da sind schon sehr wichtige Hinweise für mich dabei, die mir die weitere Planung sehr erleichtern. Mit besten Grüßen, J. D.
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