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Zur Experten-Antwort springenHallo F+S,
für das Vorliegen einer [Altersteilzeitbeschäftigung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersteilzeit.html im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind neben der Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständige Tätigkeiten unschädlich. Dies gilt – abweichend von der Altersteilzeitbeschäftigung im förderrechtlichen Sinne – unabhängig von deren Umfang. Dabei ist im Rahmen von Altersteilzeitarbeit im Blockmodell unerheblich, ob die Nebenbeschäftigung bzw. -tätigkeit während der Arbeits- oder Freistellungsphase ausgeübt bzw. begonnen wird.
Zum arbeitsrechtlichen Teil der Frage (was passiert bei einem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Abreden) kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider keine Auskunft geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Sie diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber, Ihren Personal- bzw. Betriebsrat, ggf. Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen muss.
Zu beachten möchte ich aber noch geben, dass hier - soweit es wegen der (arbeitsvertraglich nicht erlaubten) Nebentätigkeit zu einer Änderung/Kündigung des Altersteilzeitverhältnisses kommt - durchaus ein sog. Störfall mit den sich daraus ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eintreten kann.
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