Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo, Eric,
der Zuschuss der Agentur für Arbeit wird grds. ab Beginn der Altersteilzeit geleistet. Monetär wird der Zuschuss beim Blockmodell allerdings erst mit Beginn der Freistellungsphase ausgezahlt, dann mit doppeltem Betrag.
Wenn Ihr AN sich vor Ablauf der Altersteilzeit entschließt, vorzeitig in Vollrente wegen Alters zu gehen, ist mit der Agentur für Arbeit abzuklären, wie sich dies im Einzelfall auf die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Altersteilzeit auswirkt.
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