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Experten-Antwort

Altersteilzeit Rentenkürzung Jahrgang 53

von Otto14.11.2010 | 19:42
4381 Ansichten
6 Antworten

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In unserer Firma wurde damals der Altersteilzeitvertrag angeboten unter dem Hinweis dass nach Ende der paasiven ATZ mit 62 keine Kürzung erfolgt. Im Rentenverlauf/Berechnung wird dies aber nicht berücksichtigt. Lt. RV trifft dies erst mit 65 zu bei Jahrgang 53 und jünger. Dies würde für mich bedeuten dass ich von 62 - 65 arbeitslos wäre oder gibt es tatsächlich solch eine Regelung die der RV allerdings nur ungern angibt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie Vertrauensschutz genießen (ATZ vor dem 01.01.2007 vereinbart) können Sie mit 62 und 10,8% Kürzung in Altersrente gehen. Ohne Kürzung vor der Regelaltersrente wegen ATZ war nie die Rede. Sie müssen im Betrieb verkehrt beraten worden sein!

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5 Antworten

Schadeam 15.11.2010 | 07:39
Ist es nicht viel, viel wahrscheinlicher, dass man Ihnen damals in der Firma "Mist" erzählt hat (oder Sie das mit den Anschlägen erfolgreich verdrängt haben? Die DRV hat die Gesetze einzuhalten, da geht es nicht um gern oder ungern!
santanderam 15.11.2010 | 08:30
Kann es sein, dass in ihrem Altersteilzeitvertrag ein "Beitrag zum Ausgleich eines Altersrentenabschlags" vom Arbeitgeber verankert ist ?
W*lfgangam 15.11.2010 | 20:57
Hallo Otto, > In unserer Firma wurde damals der Altersteilzeitvertrag angeboten unter dem Hinweis dass nach Ende der paasiven ATZ mit 62 keine Kürzung erfolgt. Wenn Sie das schriftlich haben oder mit Zeugen bestätigen können, ziehen Sie vors Arbeitsgericht und lassen den Arbeitgeber 'bluten'. Ansonsten, wie die Vorredner schrieben, ist das natürlich Nonsens. Eine Altersrente ab 62 ohne Abschlag gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr - es gab nur überhaupt noch die Möglichkeit, bei ATZ-Vereinbarung vor 2007, den Rentenbeginn mit 62 zu retten (weil die infrage kommende Rentenart - Altersrente an langjährig Versicherte - wieder auf frühesten Rentenbeginn 63 angehoben wurde) und das MIT Abschlag von 10,8 %. Wie gesagt, sammeln Sie Unterlagen/Zeugen und belegen Sie, dass Sie unter falschen Voraussetzungen in einen geänderten Arbeitsvertrag 'gelockt' wurden. Möglicherweise führt Sie das aber in Ihr altes Arbeitsverhältnis zurück - Arbeiten bis 63, auch Rente mit Abschlag, eben kein vorzeitiges/mittiges Arbeitsende und 20/50 EUR mehr Rente mit 63 ...oder dann wahlweise auch mit 65 + xx und deutlich mehr Rente - wenn Sie der Arbeitgeber nicht vorher ordentlich kündigt. Gruß w.
W*lfgangam 16.11.2010 | 15:50
> ... und das MIT Abschlag von 10,8 %. Mit 63. ist natürlich 7,2 % richtig, evtl. steigend ab Jahrgang 1949. 9,3 % sind es dann für Jahrgang 1953 - Übergangsregelungen hier außen vor gelassen. Gruß w.
Nix verstandenam 15.11.2010 | 08:21
Na, sie sind ja wirklich lustig. ....eine Regelung, die die Rentenversicherung ungerne angibt. Hätten sie sich vorab wohl besser mal bei der bösen Rentenversicherung erkundigt. Dann hätte man Ihnen sofort die richtigen Zahlen sagen können. Jetzt ist es ein bissle zu spät.
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