Hallo Tom,
die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschäge erhalten Sie, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Rente als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Bzgl. der Verkürzung Ihres Vertrages über die Altersteilzeit müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Hier sind auch die tarifvertraglichen Regelungen zu beachten.