.. Und wenn die Rente mit 63 abschlagsfrei ist, wäre sie ab 60 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent möglich. Im übrigen können Sie stets die für Sie günstigste mögliche Rentenart wählen (hier: Altersrente für schwerbehinderte Menschen).
Ob Sie Altersteilzeit vorschalten, oder nicht, wäre eine Frage nach dem Übergang in den Ruhestand, die Sie einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber regeln müssten.