Derzeit bin ich 58 und befinde mich seit dem 55. Lebensjahr in der Altersteilzeit. Nun habe ich eine Schwerbehinderung ( GDB 50 )bekommen. Meine Frage: Mit welcher Kürzung habe ich bei Inanspruchnahme der Rente ab dem 60. Lebensjahr zu rechnen ? Mit Rentenbeginn hätte ich mehr als 42 Pflichtjahre erreicht !
12.05.2008, 13:07
von
KSC
Sie beantragen mit 60 die AR für Schwerbehindert mit 10,8% Abschlag, anstatt der AR wg Altersteilzeit mit 18% Abschlag.