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altersteilzeit Suer nachzahlen

von provence02.01.2009 | 17:47
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hallo, bin neu hier und verstehe die welt nicht mehr. mein mann ist in der aktiven altersteilzeit-phase. er bekommt einen betrag als gehalt und einen aufstockungsbetrag. er zahlt aber keine lohnsteuer. leider holte sich das finanzamt 700 euro von uns zurück unter dem aspekt des progressionsvorbehalt. da mein mANN dieses jahr leider krank war und er nur 4 monate gearbeitet hat, weiss ich nicht, was uns nun erwartet. müssen wir das krankengeld auch im nachhinein versteuern?

5 Antworten

Falsches Forumam 02.01.2009 | 18:17
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Schiko.am 02.01.2009 | 21:18
Natürlich, irgendwie haben Sie auch recht. Es gehört eben zum Einkommensteuerrecht, dass Lohnersatzleistungern zwar zunächst steuerfrei sind, aber fiktiv die Steuerlast für Arbeitseinkommen unter Umständen erhöht. Sie haben ja ausgeführt-vermutlich nach Steuerklasse III ist zunächst für den ermäßigten Arbeitsverdienst ( w.Altersteilzeit) während des Jahres keine Steuer angefallen. Durch den Progressionsvorbehalt der Aufstockung für die Altersteilzeit kam es aber zu einer Nachzahlung von 700 Steuer , ausgewiesen im Steuer- bescheid. Dies wiederholt sich natürlich auch für das Steuerjahr 2008, hinzu kommt der Progressionsvorbehalt für gezahltes Krankengeld . Auch hier gilt, Krankengeld ist steuerfrei, beeinflusst aber den Steuersatz auf Arbeitseinkommen für die 4 Monate des Jahres, Steuernachzahlung ist angesagt. Mit freundlichen Grüßen.
Justinceam 03.01.2009 | 00:25
Ja, leider vergessen dies die meisten, die ATZ beantragen. Man wird auf nix hingewiesen, was die STeuer betrifft und steht dann dumm da mit der Nachzahlung. Ich mache das so, falls AG zustimmt, vereinbare ich eine Abfindung von ca. 10.000 €, um diese Steuernachzahlung abzufedern. Sollte AG dem nicht zustimmen, werde ich auch keine ATZ beantragen und irgendwann durch lange Krankheitszeiten, die auch bestätigt werden können, weil wahr, langsam verabschieden. Gruss Justice
Unbekanntam 03.01.2009 | 12:04
Hallo, leider unterliegt auch das Krankengeld dem Progessionvorbehalt. Grund ist, dass der Staat durch eine sofortige Steuerbelastung unter Umständen den Betroffenen in die finanzielle Schieflage rücken könnte. Erst im Rahmen der Steuererklärung sieht er, ob sie noch weitere Einkommen, wie die des Partners hatten, die dies verhindert haben. Auf den ersten Blick ist das sicherlich ärgerlich, aber schlimmer wäre es, wenn man es sofort belasten würde. Stellen Sie sich mal vor, Ihr Mann wäre alleinstehend gewesen, dann hätte er evtl. manche Ausgaben wegen der Steuerlast nicht bestreiten können. Es wird ja auch viel über die Bürokratie geschimpft. Bürokratie entsteht u. a. auch dadruch, dass man es jedem so gerecht wie möglich machen will. In Ihrem Fall müssten Sie sofort einen Papierkrieg bewältigen, damit es der Staat prüfen kann, ob Bedürftigkeit entsteht oder nicht.
Schiko.am 03.01.2009 | 16:34
@Justine.Will Sie ja nicht belehren, ich weiß aber aus der Praxis, viele wissen mit dem Wort Progressionsvorbehalt nicht viel anzufangen. Grundsätzlich sind diese Ersatzleistungen auch steuerfrei. Diese erhöhen aber den Durchschnittssteuersatz für das Arbeitseinkommen. Hierzu ein Rechenbeispiel, um vielleicht manche Zweifel zu klären. Angenommen ein Verheirateter erhält für das abgelaufene Jahr auf der Lohnsteuerkarte 30.000 Bruttoverdienst bestätigt und zusätzlich 6000 Lohnersatzleistungen die Berechnung so aus: Aus 30.000 Brutto werden nach Abzug von 5.000 Lohnnebenkosten 25.000 zu versteuerndes Einkommen und 1864 Steuer mit 7,4569% Durchschnittssteuersatz. Nunmehr werden die 6.000 fiktiv zu 25.000 da- zugezählt . Für die nunmehr 31.000 sind es 3.336 Steuer und 10.7613 % Durch- schnittssteuersatz. Zu diesen Prozentsatz wird die Steuer für 25.000 Arbeitsverdienst mit 2.690 Steuer fällig. Auf die 6.000 Ersatzleistung 3.336 ./. 2.690) entfallen 646 Steuer. Bei Vollversteuerung wären es für die 6.000 (3336./. 1864) immerhin 1472 Euro Steuerlast plus jeweils Soli. Mit freundlichen Grüßen.
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