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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Altersrente

von Manfred F.17.08.2010 | 08:09
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4 Antworten

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Guten Tag, Meine Schwester, geb. 20.05.49, seit 16 Jahren bei ihrem jetzigen Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt, möchte mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbaren, mindestens für 2 Jahre, möglicherweise auch für länger als 2 Jahre, bis zur Altersente ohne Abschläge. Ab wann kann sie frühestens Altersrente mit wie viel Abschlägen bekommen, und ab wann kann sie frühestens Altersrente ohne Abschläge bekommen ? Danke im voraus für die Antwort. Freundliche Grüße Manfred F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred F.,

Ihre Schwester erfüllt die Voraussetzungen für eine Altersrente für Frauen, die man frühestens mit 60 Jahren in Anspruch nehmen kann. Diese Rente kann Sie jederzeit mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei kann sie mit 65 Jahren in die Altersrente für Frauen gehen.

Für jeden Rentenbeginn vor Vollendung des 65. Lebensjahres hat sie Abschläge und zwar 0,3 % pro Monat. Sie kann aber frei mit dem Arbeitgeber aushandeln, über welchen Zeitraum der Altersteilzeitvertrag laufen kann.

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3 Antworten

Schadeam 17.08.2010 | 08:58
Nach Ihrer Beschreibung ist die AR für Frauen erfüllt. Somit hätte die Dame bereits am 01.06.2009 mit 18% Abschlag in Rente gehen können. Mit jedem späteren Monat des Rentenbeginns reduziert sich dieser Abschlag um 0,3%. Das kann man sich somit leicht selbst ausrechnen:-). Mit 65 wäre die Rente abschlagsfrei also am 01.06.2014. Sofern Schwerbehinderung vorliegt und die Dame 35 Versicherungsjahre hätte, sähe es anders aus. Warum liest sie das nicht einfach in ihrer letzten Rentenauskunft nach - da steht doch alles drin?
Nakelam 17.08.2010 | 09:04
Bitte wenden Sie sich mit genau diesem Schreiben an die DRV. Die Mitarbeiter können dann an Hand des gesamten Berufslebens ermitteln, welche Rentenarten erfüllt werden. Es wird Ihnen ferner bestätigt zu welchem Zeitpunkt die relevanten Renten bezogen werden können. Anhand der dargestellten Angaben / Daten ( und der Unterstellung dass eine Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegt) könnte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63 Jahren abschlagsfrei bezogen werden. Alle weiteren Renten kämen mit 65 Jahren und 65/3 zum Zuge, wenn auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind...;-)
Nakelam 17.08.2010 | 09:07
Ergänzung: Bezogen auf die abschlagsfreie Rente...
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