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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Ausübung von Prüfertätigkeiten

von Jojo21.06.2022 | 16:00
82 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, ich stehe kurz davor einen Altersteilzeitvertrag bei einem Energieversorger zu unterzeichnen. Zusätzlich bin ich ebenso als Prüfer bei der HWK tätig. Meine Frage bezieht darauf in welcher Höhe ich, in der Altersteilzeit monatlich/jährlich Aufwandsentschädigungen für Prüfertätigkeiten erhalten darf. Laut ATZ-Vertrag, darf ich nicht mehr als 450,-Euro monatlich dazuverdienen. Vielen Dank bereits im Vorfeld

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jojo,

wie Sie aus den vorangehenden Antworten herleiten können,ist dies eine Frage, die Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung) klären.

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3 Antworten

Abschlägeam 21.06.2022 | 17:12
Hallo Jojo, dann ist die Frage doch eigentlich schon geklärt, denn Ihr Arbeitgeber bestimmt, was Sie neben der ATZ noch dürfen (= Arbeitsrecht, nicht Rentenrecht). Sie sollten allerdings klären, ob diese 450,00 EUR aufgrund der bisherigen Höhe eines 'Minijobs' mit diesem Betrag angesetzt wurde, was ja ab Oktober 2022 auf 520,00 EUR erhöht wird. Und wann ansonsten Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind, erklärt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt. Viel Erfolg beim Prüfen und alles Gute!
W°lfgangam 21.06.2022 | 21:18
Hallo Jojo, Nebentätigkeit (Minijob) in der ATZ beim _selben_ AG wären auch zulässig, wenn der bereits mind. 5 Jahre laufen würde. Offensichtlich handelt es sich hier aber um eine Beschäftigung bei einem anderen AG (HWK) = kein Einfluss auf das ATZ-Arbeitsverhältnis bei Ihrem Energieversorgungs-AG = offensichtlich ein 'Klitschenbetrieb', der die Bedingungen für ATZ + Nebenbeschäftigung nicht so ganz auf Reihe kriegt - sind Sie der erste ATZ-Fall dort/können 'die/Personaler' Gesetze /eigene ATZ-Tarifverträge nicht ohne/mit 'Deutsch-Sprachkurs' selber nachlesen?! ;-) Gruß w.
Jojoam 22.06.2022 | 16:08
Vielen Dank für die Hinweise und Antworten. Werde ich noch klären müssen.
Deutsche Rentenversicherung
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