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Altersteilzeit und Entgeltumwandlung

von Michaela24.11.2009 | 09:59
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Hallo, nachdem ich seit 2 Jahren eine Entgeltumwandlung durchführen lasse, habe ich nun auch einen Antrag auf Altersteilzeit (ATZ) gestellt. Der Mitarbeiter aus dem Personalservice hat mir dann ausgerechnet, dass mein Altersteilzeitentgelt die Vorteile einer Entgeltumwandlung nahezu aufhebt. Durch eine monatliche Entgeltumwandlung steigt zwar das Netto, entsprechend mindert sich aber der Aufstockungsbetrag. Bspw. bleibt bei 212 € eine Förderung von 35 € übrig. Damit verliert das Instrument der Entgeltumwandlung fast vollständig seine Funktion, so dass ich die derzeit die Wahl habe, entweder ATZ zu machen oder Entgeltumwandlung. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein! Der Kollege aus dem Personalservice bezieht sich auf einen Kommentar 11/2008zum TVL (rehm): "4.3.3 Entgeltumwandlung während Altersteilzeitarbeit Hat der Arbeitnehmer Entgeltumwandlung nach dem TV-EntgeltU-L (Teil F 2) vereinbart, so vermindert sich das ihm zustehende Bruttoentgelt um diesen Betrag. Um den gleichen Betrag vermindert sich auch das bisherige Entgelt nach § 5 Abs. 2 TV ATZ (zur Möglichkeit der Inanspruchnahme vgl. Erl. 12 zu § 4 TV ATZ)" Ist das so zu interpretieren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das vorstehende Beispiel zeigt aber wieder einmal, dass die Entgeltumwandlung nicht in jedem Falle für den Arbeitnehmer positiv wirkt. Durch die Umwandlung mindert sich die Bemessungsgrundlage für mehrere Sozialleistungen (z. B. Rente, Krankengeld, ...).

2 Antworten

Tschackaam 24.11.2009 | 11:01
Hallo Michaela, zusätzlich zu der unglücklichen Wendung in Ihrem Fall, empfehle ich Ihnen sich auch noch erklären zu lassen, wie es sich steuerlich verhält während der ATZ. Stichwort: Progression!!! MfG Tschacka
Michaelaam 24.11.2009 | 11:40
Ganz einfach: 1. manchmal ändern sich in 2 Jahren auch Lebensperspektiven 2.weil ich vor 2 Jahren im allgemeinen dachte, ATZ könne ich mir sowieso nicht leisten (was sich dann ironischerweise durch die Bedingungen von ATZ und gleichzeitiger Entgeltumwandlung bestätigt) 3. die Entgeltumwandlung habe ich gemacht, um meine Rentenlücke zu füllen (was auch immer noch notwendig ist) Grüsse Michaela
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