Seit vielen Jahren habe ich einen Nebenjob, der vom AG genehmigt worden ist und konfliktfrei abläuft.
Nun gehe ich in die passive Phase der Altersteilzeit und mein AG würde mich gerne im Rahmen eines Minijobs weiterbeschäftigen.
Kann ich nun einen vollen Minijob aufnehmen, mein Gehalt weiter erhalten und zudem meinen Nebenjob ausüben? Muss ich einen von beiden Jobs aufgeben? Kann ich beide behalten, sofern bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschritten werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nun gehe ich in die passive Phase der Altersteilzeit und mein AG würde mich gerne im Rahmen eines Minijobs weiterbeschäftigen.
Kann ich nun einen vollen Minijob aufnehmen, mein Gehalt weiter erhalten und zudem meinen Nebenjob ausüben? Muss ich einen von beiden Jobs aufgeben? Kann ich beide behalten, sofern bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschritten werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nun gehe ich in die passive Phase der Altersteilzeit und mein AG würde mich gerne im Rahmen eines Minijobs weiterbeschäftigen.
Kann ich nun einen vollen Minijob aufnehmen, mein Gehalt weiter erhalten und zudem meinen Nebenjob ausüben? Muss ich einen von beiden Jobs aufgeben? Kann ich beide behalten, sofern bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschritten werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Elli,
während der Altersteilzeit kann nur ausnahmsweise eine geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber während Altersteilzeitarbeit ausgeübt werden, wenn diese Beschäftigung eine unvorhersehbare vorübergehend geringfügige Arbeit in der Freistellungsphase des Blockmodells ist, sofern im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG der Charakter der Altersteilzeitarbeit (Halbierung der Arbeitszeit) nicht verändert wird.
Die Prüfung, in welchem Umfang in diesen Fällen von einer vorübergehenden geringfügigen Arbeit auszugehen ist, hat jeweils im Einzelfall zu erfolgen. Anfragen hierzu sind an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten.
Näheres hierzu finden Sie in dem Rundschreiben der Spitzenverbände vom 02.11.2010 unter Ziffer 2.5.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung