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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Hinzuverdienst während der Freistellungsphase

von Hilfesuchender18.08.2010 | 15:53
9636 Ansichten
2 Antworten

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Ich werde im November in die 3-jährige Freistellungsphase gehen. Nun habe ich die Möglichkeit, freiberuflich bei einer anderen Firma noch etwas hinzuzuverdienen. Normalerweise dürfte ich 14-mal 400 Euro ohne Probleme hinzuverdienen. Wie sieht das aber bei einer Honorarzahlung aus? Was gilt hier als Grenze? Falls es der Gewinn wäre, wie genau berechnet er sich in diesem Fall? Muss ich sonst noch etwas beachten, um meinen Altersteilzeitvertrag nicht zu gefährden? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.08.2010 | 12:45

Dem Beitrag von „Öha“ wird zugestimmt. Insbesondere sollten Sie die Möglichkeit der Nebentätigkeit mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, den im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder im Einzelvertrag kann geregelt sein, inwieweit der Arbeitgeber von der Aufstockung des Arbeitsentgelts und der Rentenbeiträge freigestellt wird

1 Antworten

Öhaam 18.08.2010 | 16:05
Also: in der Freistellungsphase sind Sie noch nicht Rentenbezieher - d.h. die kommenden 3 Jahre besteht noch ein Arbeitsvertrag mit Ihrerm Arbeitgeber. Die Hinzuverdienstregel von 400 EUR/Monat bzw. 2x im Jahr bis zum Doppelten (Achtung: Selbständige/Freiberufler max. 4800 EUR/Jahr!) greift also noch gar nicht! Sehen Sie in Ihrem ATZ-Vertrag nach, ob Sie überhaupt Arbeiten dürfen und wenn ja, was dabei verdienst werden darf! Im Zweifelsfall lassen Sie die Tätigkeit von Ihrem Arbeitgeber genehmigen - anzeigen sollten Sie ihm die Aufnahme einer Beschäftigung jedoch immer, solange eine Geschäftsbeziehung (Arbeitsvertrag) besteht!
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