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Altersteilzeit und Hinzuverdienst

von Winfried 4708.01.2007 | 17:28
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In kürze beende ich die Arbeitsphase meiner Altersteilzeit und beginne mit der Ruhephase. Mein Arbeitgeber bittet mich nun darum in der Ruhephase gelegendlich zu Arbeiten. Die Vergütung dafür entspricht anteilmäßig meinem früheren Gehalt mit Steuer- und Sozialversicherungsabzug auf Lohnsteuerkarte. Kann ich was falsch machen wenn ich dem zustimme . Wer hat bereits Erfahrung in der Sache ? Freue mich auf Antwort !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine vorübergehend geringfügige Arbeit in der Freistellungsphase steht ausnahmsweise dem Vorliegen von Altersteilzeitarbeit nicht entgegen, wenn hierdurch der Charakter der Altersteilzeitarbeit im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 AtG nicht verändert wird. Die Prüfung, in welchem Umfang in diesen Fällen von einer vorübergehenden geringfügigen Arbeit auszugehen ist, hat jeweils im Einzelfall zu erfolgen. Anfragen hierzu sind bei einem Förderfall an die jeweilige Agentur für Arbeit bzw. ansonsten an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten. Entscheidend ist jedoch immer ein betriebsbedingter Anlass, z. B. wenn eine projektbezogene Arbeit, die bei Beendigung der Arbeitsphase noch nicht abgeschlossen ist, mit einem in der Altersteilzeitarbeit beschäftigten Arbeitnehmer zum Abschluss gebracht werden soll.

Ansonsten kann es bei einer betriebsbedingt notwendigen und sachlich begründeten Rückkehr zur Beschäftigung mit bisheriger wöchentlicher Arbeitszeit in der Freistellungsphase zu einer Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit kommen. Auch hier empfiehlt sich bei einem Förderfall eine vorherige Abklärung mit der Agentur für Arbeit bzw. ansonsten mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger.

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