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Experten-Antwort

Altersteilzeit und neu beschlossenes Rentengesetz

von K. K.24.07.2014 | 21:14
1061 Ansichten
3 Antworten

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Darf ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen, dass er trotz Altersteilzeitvertrag (der Vertrag endet erst 2015) ab sofort mit Abschlägen in Rente geht? Der AN kann zwar aufgrund des neuen Rentengesetzes in Rente gehen, aber bei Beantragung der Rente ab sofort hat der AN mehr Abschläge als ursprünglich geplant mit 65 Jahren (65 Jahre = Ende des Altersteilzeitvertrages).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie von W*lfgang bereits erwähnt handelt es sich hierbei um eine arbeitsrechtliche und nicht rentenrechtliche Frage.

Um diese beantworten zu können müssten man den Arbeitsvertrag sehen.

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2 Antworten

W*lfgangam 24.07.2014 | 21:55
Hallo K. K. grundsätzlich ist er dazu sogar verpflichtet – wenn KEINE Abschläge (45 Jahre) mehr vorhanden sind (so ist Ihre Aussage „Der AN kann zwar aufgrund des neuen Rentengesetzes in Rente gehen“ zu deuten). Sie/der AN haben (vermtl. tarifvertraglich abgesichert) unterschrieben, dass die ATZ mit Beginn einer 'möglichen' ungekürzten Altersrente endet. Dummerweise hat der Gesetzgeber jetzt die vor 65 vorgezogene Altersrente an besonders langjährig Versicherte geschaffen, die Sie aus dem Vertrag rauskickt. Und mit „aber bei Beantragung der Rente ab sofort hat der AN mehr Abschläge als ursprünglich geplant“ meinen Sie sicher nicht Abschläge, sondern eine kleinere ungekürzte Rente, als wenn bis Ende ATZ noch rentensteigernde Versicherungszeiten laufen. Lesen Sie auch diesen Beitrag, der das Thema behandelt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Über die 'Forensuche' mit Stichwort ATZ (links oben über dem ersten Beitrag) finden Sie weitere Beiträge/Hinweise. Andernfalls müssen Sie Ihre Frage ergänzen, wann ATZ abgeschlossen, AN wie alt (Jahrgang 50 vermtl., damit AR nach ATZ ab 65 ohne Abschlag möglich), wann 45 Jahre erreicht, welcher Tarifvertrag? Und wie der Arbeitgeber nach 'Rücksprache' mit seiner zentralen Organisation das Problem/abschlagsfreie Rente möglich/Störfall zu lösen gedenkt. Kein Thema für das Rentenforum hier! Hier können Ihnen nur Rentenexperten, nicht Arbeitsrechtler antworten (auch wenn es hier und da einen kleinen weiterführenden Hinweis gibt ;-) ) Gruß w.
K. K.am 25.07.2014 | 14:03
Danke für die Antwort, W*lfgang!
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