Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAuf die Ausführungen von KSC wird hingewiesen.
Wir empfehlen Ihnen zunächst bei Ihrem Rentenversicherer eine Rentenauskunft anzufordern, aus der Sie unter anderem auch die Höhe Ihres Rentenanspruches entnehmen können. Bei dieser Gelegenheit bietet es sich an das Versicherungskonto auf Vollständigkeit zu prüfen.
Nach Vorliegen der Rentenauskunft suchen Sie bitte die nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle auf, damit Sie individuell beraten werden können. Dabei wird Ihnen auch in Punkto Altersteilzeit das eine oder andere Nützliche mitgeteilt werden können. Die Kolleginnen und Kollegen sind Ihnen gerne behilflich. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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