Altersteilzeit und Progressionsvorbehalt

von
Hilfesuchender

Das Finanzamt hat mich sehr mit einer dicken Nachzahlung überrascht. Das hängt wohl mit dem Aufstockungsbetrag während meiner Altersteilzeit zusammen.
Wer kann mir bitte mitteilen, wie die Einkommensteuer bei Altersteilzeit (Progressionsvorbehalt) funktioniert.

von
Knut Rassmussen

Ich versuchs mal: Die gewählten Beträge sind reine Erfindung und dienen nur der Darstellung!

Angenommen, sie haben ein versteuertes Brutto von 1000 EUR, für das ein Steuersatz von 25% gilt. Dazu erhalten Sie steuerfrei 500 EUR Aufstockungsentgelt. Dies unterliegt dem Progressionsvorbehalt (wie auch Krankengeld). Sie versteuern also die 1000 EUR nicht mit den 25%, sondern mit dem Steuersatz, die bei einem Einkommen von 1500 EUR angesetzt werden - z.B. 32%. Auf die 500 EUR entfällt keine direkte Steuerlast.

von
Falsches Forum

Das kann Ihnen natürlich nur das Finanamt erklären. Es handelt sich ja hier um ein Forum der Rentenversiherung. Das ist natürlich der völlig falsche Ansprechpartner. Da hätten sie auch beim Metzger fragen können ;-)

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