Grüß Gott ! Sachstand: 1953 geboren, derzeit in Altersteilzeit genau bis zum 63 Lebensjahr. Bis dahin über 46 Beitragsjahre bei der RV, also Rente mit 63J + 2Monate möglich. Gibt es Probleme bei der dann folgenden Rentenbeantragung, wenn die 2 Monate nach Ende der Altersteilzeit bis zum Termin 63J + 2Mon. abgewartet wurden, in dieser Wartezeit aber kein Einkommen mehr vorhanden war ? Wie sollte man diese 2 Monate am besten überbrücken ? Noch 2 x eigene Beiträge in die RV einzahlen oder nichts tun ? Danke i. voraus
Grüß Gott ! Sachstand: 1953 geboren, derzeit in Altersteilzeit genau bis zum 63 Lebensjahr. Bis dahin über 46 Beitragsjahre bei der RV, also Rente mit 63J + 2Monate möglich. Gibt es Probleme bei der dann folgenden Rentenbeantragung, wenn die 2 Monate nach Ende der Altersteilzeit bis zum Termin 63J + 2Mon. abgewartet wurden, in dieser Wartezeit aber kein Einkommen mehr vorhanden war ? Wie sollte man diese 2 Monate am besten überbrücken ? Noch 2 x eigene Beiträge in die RV einzahlen oder nichts tun ? Danke i. voraus
Einfach nichts tun.
Die 2 Monate ohne Rente hast Du nach 22 Monaten wieder Rentenbezug wieder aufgeholt.
Das ist zufällig der gleiche Fall wie bei mir. Ich fange jetzt an etwas zu sparen, damit ich dann 2 Monate ohne Lohn überbrücken kann. Bei mir geht es um einen Abschlag von 2,1% zu vermeiden, da ich Schwerbeh. bin.
Vielen Dank für die Antworten. Mir war es halt auch wichtig, dass mir keine Nachteile aus dieser ( einkommenslosen ) Wartezeit von 2 Monaten entstehen. Es hätte ja sein können, dass in dem Gesetzesentwurf zur Rente mit 63 irgendwo eine Fußnote ist in welcher z.B. steht, dass die letzten Monate vor dem Rentenantrag keine Lücken bei der regelmäßigen Beitragzahlung vorhanden sein dürfen.
Grüß Gott ! Sachstand: 1953 geboren, derzeit in Altersteilzeit genau bis zum 63 Lebensjahr. Bis dahin über 46 Beitragsjahre bei der RV, also Rente mit 63J + 2Monate möglich. Gibt es Probleme bei der dann folgenden Rentenbeantragung, wenn die 2 Monate nach Ende der Altersteilzeit bis zum Termin 63J + 2Mon. abgewartet wurden, in dieser Wartezeit aber kein Einkommen mehr vorhanden war ? Wie sollte man diese 2 Monate am besten überbrücken ? Noch 2 x eigene Beiträge in die RV einzahlen oder nichts tun ? Danke i. voraus
Einfach nichts tun.
Die 2 Monate ohne Rente hast Du nach 22 Monaten wieder Rentenbezug wieder aufgeholt.
Hallo stehe vor dem gleichen Problem:
Stellt sich die Frage ob nicht für die verbleibende 2 Monate Arbeitslosengeld beantragt werden soll?
Bitte hierzu Antworten.
Danke