in unserem Unternehmen (Versicherung mit Tarifbindung) ist erstmals eine Mitarbeiterin an uns herangetreten, die sich aktuell in der passiven Phase der Altersteilzeit befindet und seit Anfang des Jahres eine Teilrente bezieht. Die ATZ endet Ende dieses Monats. Wir sind der Meinung, dass es sich dabei um einen Störfall handeln könnte, da wir (tarif)vertraglich Hinzuverdienstgrenzen definiert haben und wir nun dauerhaft von der Krankenkasse aufgefordert werden die Mitarbeiterin abzumelden, da Rente bezogen wird. Die Mitarbeiterin selbst hat bei Beantragung der Rente auf die ATZ hingewiesen, jedoch die Aussage erhalten, dass dies problemlos möglich sei. Gibt es dazu aktuelle neue Erkenntnisse? Das Thema wurde 2017 schon einmal im Forum behandelt. Vielen Dank Unternehmen XY
03.06.2019, 12:58
von
Batrix
Ein Teilrentenbezug neben einer ATZ ist nicht möglich. Der Beginn einer Rentenzahlung stellt für die ATZ einen Störfall dar. Daran hat sich nichts geändert.
Die Dame ist dann eindeutig falsch beraten worden!
03.06.2019, 14:33
von
Groko
Zitiert von: Batrix
Ein Teilrentenbezug neben einer ATZ ist nicht möglich. Der Beginn einer Rentenzahlung stellt für die ATZ einen Störfall dar. Daran hat sich nichts geändert.
Die Dame ist dann eindeutig falsch beraten worden!
Wieso ist falsch beraten worden? Einen Antrag kann man immer stellen und was die ATZ angeht ist die Rentenversicherung nicht zuständig.
03.06.2019, 17:03
Experten-Antwort
Sehr geehrtes Unternehmen XY,
neben einem Teilrentenbezug darf im Rahmen der festgelegten Hinzuverdienstgrenzen ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden. Ihre Frage bezieht sich allerdings auf eine andere Thematik, nämlich ob hier ein Störfall vorliegen könnte und wie sich dieser auf das Arbeitsverhältnis (ggf. mit Beachtung entsprechender Tarifvertraglicher Regelungen) auswirken würde. Dies wird nicht von der Rentenversicherung entschieden. Ich sehe hier als richtigen Ansprechpartner die Einzugsstelle, auf die ich Sie deshalb verweise.
04.06.2019, 07:13
von
Batrix
Zitiert von: Groko
und was die ATZ angeht ist die Rentenversicherung nicht zuständig.
eben... und wenn ich als Mitarbeiter der Rentenversicherung dafür nicht zuständig bin bzw. davon keine Ahnung habe, sollte ich diesbezgl. zumindest an den AG verweisen, um sich über die Konsequenzen zu informieren und nicht die Aussage treffen, dass ein Rentenantrag problemlos möglich sei!
04.06.2019, 07:32
von
Groko
Zitiert von: Batrix
Zitiert von: Groko
und was die ATZ angeht ist die Rentenversicherung nicht zuständig.
eben... und wenn ich als Mitarbeiter der Rentenversicherung dafür nicht zuständig bin bzw. davon keine Ahnung habe, sollte ich diesbezgl. zumindest an den AG verweisen, um sich über die Konsequenzen zu informieren und nicht die Aussage treffen, dass ein Rentenantrag problemlos möglich sei!
Ein Rentenantrag ist problemlos möglich!
04.06.2019, 10:49
von
Unternehmen XY
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich mit der expliziten Fragestellung an die Einzugsstelle wenden.