Hallo,
ob Sie in der Passivphase einen Nebenjob ausüben können, ist mit dem Arbeitgeber zu klären. Für die Deutsche Rentenversicherung sind nur die Verdienste ab dem Rentenbeginn entscheidend. Vor Vollendung des 65. Lebensjahres darf bei einem Rentenbezug nur ein monatlicher Hinzuverdienst i.H.v. 400,00 € erzielt werden.