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Altersteilzeit - vorzeitiges Ausscheiden

von brigitte tobias16.05.2009 | 14:54
1122 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage an Sie: Ich bin 59 Jahre als, 60 % behindert (seit 2004). Ich habe im Sept. 2006 einen Altesteilzeitvertrag nach dem Teilzeitmodell abgeschlossen. Dieser läuft bis zu meinem Rentenbeginn, durch meine Behinderung mit der Vollendung des 63. Lebensjahres - also 2012. Meine Frage an Sie ist, kann ich vorzeitig aus diesem Vertrag ausscheiden (durch eine Kündigung von mir), bekomme ich dann Arbeitslosengeld (wenn ja, welche Summe in % vom Altersteilzeitgehalt und muss ich dann mit einem Rentenabschlag rechnen (wenn ja wieviel) ? Mit freundlichem Gruß Brigitte Tobias

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Frau Tobias,

ich verweise auf die Beiträge von Schade und Mr. Big, die bereits richtig geantwortet haben.

2 Antworten

Schadeam 16.05.2009 | 21:34
Wenn Sie nicht im Blockmodell arbeiten sondern täglich die Hälfte der bisherigen Zeit arbeiten, sollte es Ihrem Arbeitgeber eigentlich egal sein ob Sie bis 2012 arbeiten oder früher aufhören. Aber dort am Montag mal nachfragen, sollte Sie nicht überfordern. Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, können Sie mit 60 mit 10,8% Abschlag in Rente, jeder Monat, den Sie später in Rente gehen, hätte 0,3% weniger Abschlag. Sollten noch keine 35 Jahre vorliegen, käme ab 60 die Frauenrente mit 18% Abschlag in Betracht. Alternativ können Sie natürlich auch Arbeitslosengeld bekommen, wegen eigener Kündigung müssen Sie dort aber mit einer Sperrzeit rechnen und damit, dass die Agentur Sie zu Bemühungen um Arbeit auffordert....aber das sowie die Höhe des ALG erfragen Sie bitte bei der Agentur. Und eine persönliche Beratung bei der DRV schadet sicher auch nicht...
Mr.Bigam 18.05.2009 | 08:32
Da Sie sich in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung befinden, kann Ihnen hier natürlich keiner sagen, wie hoch Ihr individueller Arbeitslosengeldanspruch ist. Das müssen sie logischerweise mit der dafür zuständigen Agentur für Arbeit klären.
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