Wurde bislang von Ihrem Einkommen etwas auf die Witwenrente angerechnet?
Für die Anrechnung gilt:
Brutto minus pauschal 40% = fiktives Netto; davon den Freibetrag (zZ. West ohne Halbwaise 701,18 EUR, steigt zum 01.07. auf vmtl. 718,08 EUR) abziehen - wenn noch was bleibt, dann werden 40% auf die max. Witwenrente angerechnet - sehen Sie im Bescheid!
Achtung: bei ATZ wird von Echt-Brutto nur für die Hälfte der Pauschalabzug durchgeführt, die Aufstockung schlägt voll durch!
Mit der Probeberechnung der Personalabteilung unbedingt weiteren persönlichen Rat einholen - die Abfindung (kurios, weil Sie ja am ATZ-Vertrag mitwirken!) im Moment einfach vergessen, es geht ums laufende Einkommen in den nächsten Jahren!