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Altersteilzeit + Witwenrente

von Paula Berndt08.04.2009 | 17:19
2526 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe schon seit 14 Jahren eine Witwenrente und arbeite halbtags. Jetzt hat mir meine Fa. Altersteilzeit angeboten. Wie wirkt sich das auf die Witwenrente aus? Außerdem soll ich am Ende der Altersteilzeit 5.000 EUR Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten. Werden die auf die Rente angerechnet? Danke für eine Antwort.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.04.2009 | 17:56

Im Falle einer vereinbarten Altersteilzeit sind das Brutto-Teilzeitentgelt und der zusätzlich zu diesem Arbeitsentgelt gezahlte steuerfreie Aufstockungsbetrag als Einkommen auf die Witwenrente anzurechnen. Wird die Altersteilzeit im sog. Blockmodell durchgeführt und erfolgt eine mtl. Auszahlung dieser Beträge auch während der Freistellungsphase, wird das während der Freistellungs-phase erzielte Bruttoentgelt plus Aufstockungsbetrag ebenfalls angerechnet. Für die Ermittlung des auf die Witwenrente anzurechnenden Netto-Betrages wird das Brutto-Teilzeitentgelt um 40% gekürzt, der Aufstockungsbetrag jedoch nicht. Das gekürzte mtl. Netto-Teilzeitentgelt und der mtl. Aufstockungsbetrag werden in Summe vom Freibetrag (derzeit 701,18 EUR) abgezogen. Von dem sich dann ergebenden Betrag sind 40% auf die Witwenrente anzurechnen.

Mit der Abfindung verhält es sich folgendermaßen: Wird sie unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen geleistet, enthält sie keinen Arbeitsentgeltanteil, sondern ausschließlich soziale Anteile (für den Verlust sozialer Besitzstände) und ist auf die Witwenrente nicht anzurechnen. Wei-tergehende Auskünfte sind an dieser Stelle ohne genaue Kenntnis des Einzelfalles nicht möglich. Es wird daher empfohlen, eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auf-zusuchen.

1 Antworten

Oder soam 09.04.2009 | 09:29
Wurde bislang von Ihrem Einkommen etwas auf die Witwenrente angerechnet? Für die Anrechnung gilt: Brutto minus pauschal 40% = fiktives Netto; davon den Freibetrag (zZ. West ohne Halbwaise 701,18 EUR, steigt zum 01.07. auf vmtl. 718,08 EUR) abziehen - wenn noch was bleibt, dann werden 40% auf die max. Witwenrente angerechnet - sehen Sie im Bescheid! Achtung: bei ATZ wird von Echt-Brutto nur für die Hälfte der Pauschalabzug durchgeführt, die Aufstockung schlägt voll durch! Mit der Probeberechnung der Personalabteilung unbedingt weiteren persönlichen Rat einholen - die Abfindung (kurios, weil Sie ja am ATZ-Vertrag mitwirken!) im Moment einfach vergessen, es geht ums laufende Einkommen in den nächsten Jahren!
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