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Zur Experten-Antwort springenHallo Jochen 4 ,
für die Prüfung der sog. Vertrauensschutzregelung ist es von großer Bedeutung, dass bei der Rentenantragstellung ein Original der Altersteilzeitvereinbarung vorgelegt werden kann.
Es ist auch sehr ungewöhnlich, dass der Arbeitgeber keine Ausfertigung dieses Vertrages in seinen Lohnunterlagen aufbewahrt.
Bezüglich weiterer Aussagen zu einer Einzelfallprüfung bitten wir Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
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