Ich hatte mit meinem Arbeitgeber im 2006 eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben.
Beim Auszug meiner Ex. sind sind mir viele Unterlagen abhanden gekommen. Jetzt wegen der R-Antrages stelle ich fest, dass bei meinem damaligen Arbeitgeber jedoch keine Unterlagen mehr über diesen Vertrag vorliegt. Es war eine kleine Firma mit 3 Angestellten. Als Nachweis reicht sein schriftlicher Bestätigung über dieser Vereinbarung?
26.10.2011, 14:09
von
Jochen4
26.10.2011, 15:18
Experten-Antwort
Hallo Jochen 4 ,
für die Prüfung der sog. Vertrauensschutzregelung ist es von großer Bedeutung, dass bei der Rentenantragstellung ein Original der Altersteilzeitvereinbarung vorgelegt werden kann.
Es ist auch sehr ungewöhnlich, dass der Arbeitgeber keine Ausfertigung dieses Vertrages in seinen Lohnunterlagen aufbewahrt.
Bezüglich weiterer Aussagen zu einer Einzelfallprüfung bitten wir Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.