Ich habe mehrere Fragen im Zusammenhang mit Altersversorgung und minijobs :
1. Kann ein Arbeitgeber zusätzlich zum 400 € Gehalt des bei ihm angestellten Minijobbers steuer- und abgabenfrei eine Beitrag in Höhe von maximal 212,00 € in eine Direktversicherung einzahlen, ohne dass dadurch der Status des Arbeitnehmers als geringfügig Beschäftiger betroffen wird?
2. Kann ein Arbeitnehmer, der eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht und derzeit 10 Stunden pro Woche für eine Gehalt von 400 € als geringfügig Beschäftigter arbeitet, künftig 15 Stunden pro Woche arbeiten, wobei der Arbeitgeber dann als Ausgleich für die Mehrarbeit einen Beitrag in eine Direktversicherung in Höhe von 200,00 € einzahlt, ohne dass dieser Versorgungsbeitrag auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird?
09.06.2008, 10:48
von
Felix
09.06.2008, 15:37
von
Knut Rassmussen
Ja, möglich ist es, kommt aber auf die Durchführung an:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_9932/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/dateianh_C3_A4nge/brosch_C3_BCren/brosch_C3_BCre__beitr_C3_A4ge__2008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/broschüre_beiträge_2008