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Altersversorgung

von Dieske Regina04.06.2007 | 12:09
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3 Antworten

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Direktversicherung durch den Arbeitgeber - Lebensversicherung - Nach ATZ endet mein Beschäftigungsverhältnis am31.08.2007. Zu diesem Zeitpunkt wäre auch die Versicherung ausgelaufen. Die Krankenkasse teilte mir mit, dass ich auf diese Lebensvers. Beiträge nachträglich zu entrichten habe, obwohl ich daraus ja keinerlei Leistung erhalte, weder Krankengeld noch hat das Auswirkungen auf meine zu erwartende Rente. Die KK bezieht sich auf eine Gesetzesänderung vom 1.1.2005. Ist das so korrekt? Der Vertrag besteht seit 1995. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum 01.01.2004 ist Art 1 des GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 (BGBl. I S.2190) in Kraft getreten. In § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist somit jede Kapitalleistung, die als betriebliche Altersvorsorge gilt beitragspflichtig. Daher sind auch Einnahmen aus einer Lebensversicherung, die als Direktversicherung gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 BetrAVG abgeschlossen ist beitragspflichtig.

Mittlerweile hat das Bundessozialgericht auch entschieden, dass die Erhebung der vollen Krankenkassenbeiträge rechtens ist.

2 Antworten

lotscheram 04.06.2007 | 20:09
mein Vorschlag, lassen Se sich von der Krankenkasse das Gesetz sagen, wonach sie so verfahren. Dort selbst nachlesen ob dafür eine Rechtfertigung gegeben ist.
Peteram 05.06.2007 | 11:00
Hallo Dieske, am 1.1.2004 trat das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft. Auf alle Betriebsrenten muß der volle GKV Beitragssatz (ca.14 %) entrichtet werden.Einmalzahlungen, wie aus der Direktversicherung werden durch 10 geteilt, darau wird der volle Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Beispiel: 100000 € durch 10 Jahre = 10000 €, darauf 14 % Krankenversicherung = 1400 € zusätzliche jährliche Belastung. In 10 Jahren summiert sich der Nachteil auf 14000,-€.
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