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Altersvorsorge

von Neugierig29.03.2007 | 16:38
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich auch bei fondgebundenen Produkten die 64 % ige Förderung in Anspruch nehmen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Förderung gemäß des Alterseinkünftegesetzes erhalten Sie, sobald das Produkt die Voraussetzungen der Rürup-Rente erfüllt. Zusammengefaßt bedeutet das für Sie:

Das Produkt kann erst seit dem 1.1.2005 bestehen.

Die Leistung wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt.

Als Leistung kann nur eine Leibrente gewährt werden.

Das Kapital ist nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht verpfändbar, nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar.

Sofern ein fondsgebundenes Produkt diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie damit auch die entsprechende Förderung erhalten.

1 Antworten

Bernhardam 29.03.2007 | 18:53
Wenn Sie unter "64 % iger Förderung" die Steuerfreiheit eines Teils der Beiträge verstehen, dann müssen lediglich die gesetzlichen Bedingungen für eine Basis- bzw. Rürup-Rente erfüllt sein. Das kann auch eine fondsgebundene (Leib-)Rentenversicherung sein.
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