Die Förderung gemäß des Alterseinkünftegesetzes erhalten Sie, sobald das Produkt die Voraussetzungen der Rürup-Rente erfüllt. Zusammengefaßt bedeutet das für Sie:
Das Produkt kann erst seit dem 1.1.2005 bestehen.
Die Leistung wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt.
Als Leistung kann nur eine Leibrente gewährt werden.
Das Kapital ist nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht verpfändbar, nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar.
Sofern ein fondsgebundenes Produkt diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie damit auch die entsprechende Förderung erhalten.