Lieber Sam ,
als Selbständiger, der im wesentlichen für einen Auftraggeber handelt, sind Sie möglicherweise in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Wir empfehlen Ihnen daher, das sog. Statusfeststellungsverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger durchführen zu lassen.
Private Vorsorge wird in der Zukunft immer wichtiger. Eine der lukrativen Säulen ist die Riesterrente, da zum Eigenbeitrag noch staatliche Zulagen auf den Vertrag gutgeschrieben werden. Bei der Rüruprente entfallen diese Zulagen. Diese Art der Altersvorsorge ist daher auf den Personenkreis der nicht versicherungspflichtigen Selbständigen und Freiberufler begrenzt,um auch Ihnen eine weitere Säule der Altersvorsorge anbieten zu können.