Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersvorsorge als Sonderausgaben in Steuererklärung

von Junghans Mega14.02.2009 | 17:50
3988 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich mache gerade meine erste Steuererklärung und bin total verwirrt bzgl. der Angabe von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben (Anlage AV). Ich habe drei Policen, die in diese Kategorie passen könnten: 1) Riester Rente / Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung nach Altersvermögensgesetz 2) Aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht / Rentenversicherung mit in Zukunft liegendem Rentenbeginn Den Anbieter von Nr.2 habe ich nach seiner Anbieternummer gefragt, da die Anlage AV ein Muss-Feld "Anbieternummer" besitzt. Als Antwort bekam ich folgendes: " Da wir keine Riesterverträge anbieten, können wir Ihnen keine -Anbieternummer- mitteilen, diese gibt es nur bei Riesterverträgen. " Die Anlage AV enthält nicht den Terminus "Riestervertrag" - hat trotzdem aber besagtes Pflichtfeld. Wie kann ich die gezahlten Beiträge für Police 2 als Sonderausgaben geltend machen ohne Anbieternummer? Gruß & Danke im Voraus

4 Antworten

Schiko.am 15.02.2009 | 09:23
Wie sagt doch die im Fernsehen bekannte Dame" Sie kann geholfen werden" Ich will dies wenigstens versuchen, damit Sie nicht noch weiterhin verwirrt sind. Wegen der Sonderheit der Riesterrente- 100 % steuerlich absetzbar die Bei- träge- Gewährung von Zulagen - wurde scheinbar das Formular AV geschaf- fen. Damit Sie aber hier Beträge einsetzen können müssen sie bei einem Anbieter einen Vertrag abschließen, hiervon erhalten sie eine Vertragsaus- fertigung. Haben Sie hierfür einen Vertrag mit einem Anbieter müssten Sie ja eine Vertragsdurchschrift haben. Als Beitrag waren 4 % vom Jahresbrutto 2007 fällig, minus Zulagen ist Ihre Eigenleistung. Auf Formular AV ist aber der Bruttobetrag aufzuführen. Ist dies so, übersendet Ihnen die Versicherung ( Anbieter) eine Bescheinigung nach § 10 a Abs.5 ESTG zur Vorlage beim Finanzamt. Aufgrund der Be- scheinigung- die der AV Anlage beizulegen ist - überprüft der Beamte ob neben der Zulage auch noch zusätzlich Sonderausgaben das zu versteuernde Einkom- men mindern Alle anderen Beiträge führen Sie einfach unter Sonderausgaben auf Haupt- vordruck Seite drei auf. Schreiben Sie rein was das Zeug hält, der Fachmann im Amt kürzt schon, wenn die Summen zu hoch sind. Nachdem wir erst Mitte Februar haben ist es durchaus möglich, dass die Be- scheinigung noch nicht versandt wurde, Zeit ist ja noch. Die Abgabefrist Mai 2009 für die Steuererklärung braucht Sie nicht zu stören. Mit freundlichen Grüßen,
Falsches Forumam 15.02.2009 | 00:02
Hier sind Sie falsch.
VÖLLIG FALSCHam 17.02.2009 | 13:26
Ganz Falsches Forum. DIES IST EIN FORUM DER RENTENVERSICHERUNG. Ihre Frage bezieht sich komplett aufs Steuerrecht, somit an dieser Stelle hier völlig falsch!!
ministeram 17.02.2009 | 14:59
Klugscheißer
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026