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Experten-Antwort

Altersvorsorge durch Kauf einer ETW

von Eike Bruns09.09.2010 | 18:20
2150 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 29 Jahre. Aus Grünnden der ASltersvorsorge kaufte ich 2002 eine Eigentumswohnung, die ich vermietete. Die Tilgung der Hypothek erfolgt durch eine an das Kreditinstitut abgetretene Kapitallebensversicherung. Seit September besuche ich eine Technikerschule in Hamburg. Da ich ohne Einkommen bin, beantragte ich ein Schüler-Bafög. Dieses wurde mir verwehrt mit der Begründung, dass ich die Lebensversicherung kündigen müsse, was allerdings nicht möglich ist, bzw. nur mit erheblichen Verlusten mit gleichzeitigem Verkauf der Wohnung möglich ist. Die Hypothekzinsen werde durch die Mieteinnahmen abgedeckt, die LV-Prämie wird von meinen Eltern bedient Diese Leistungen, so sieht es ein notarieller Vertrag vor, muss ich mir als Erbteil anrechnen lassen. Kann ich tatsächlich dazu gezwungen werden meine Altersvorsorge aufzukündigen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2010 | 10:55

Als Forum der gesetzlichen Rentenversicherung können wir leider keine Auskünfte zu privaten Lebensversicherungen sowie zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Bafög geben.

4 Antworten

KSCam 09.09.2010 | 18:23
Diese Frage werden Ihnen die Experten der Deutschen Rentenversicherung nicht beantworten können. Der Metzger verkauft ja auch keine Schuhe.
Nixam 09.09.2010 | 19:06
Sicher gibt es eine Antwort zu dieser Frage unter www.finanzfrage.net Melden Sie sich dort einfach an und es wird sich ein Experte finden, der aus diesem Bereich kommt, um Ihnen die Frage zu beantworten. Viel Erfolg! Viele Grüsse Nix
Klemensam 09.09.2010 | 19:25
Mit 21 schon eine Eigentumswohnung zu kaufen und das auch noch zur Altersvorsorge finde ich sehr mutig und finanziell gewagt. Mit 21 habe ich an alles mögliche gedacht, aber nicht an so etwas..... Medr fällt mir zum Thema nicht ein.
W*lfgangam 09.09.2010 | 20:04
Hallo Eike Bruns, > Bafög Ihre Frage bezieht sich ausschließlich auf 'bedürftigkeitsabhängige' Leistungen - das scheinen Sie nicht zu sein, die Auskunft/Entscheidung der örtlichen Bafög-Stelle wohl richtig Mehr zum Bafög hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/ Gruß w.
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