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Altersvorsorge und Steuererklärung

von Redoute29.12.2008 | 22:34
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe das Gefühl, jedes Jahr tauchen neue Zeilen und Vordrucke zur Altersvorsorge bei den Steuerformularen auf. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich unsere drei laufenden Verträge nach wie vor nicht angeben muss/darf/soll? Gehe ich auch recht in der Annahme, dass das alles keine "Riester"- oder "Rürup"-Renten sind? 1. eine "Fondsgebundene Lebensversicherung" von 2005 2. eine firmenfinanzierte, pauschalversteuerte Direktversicherung: "Leibrentenversicherung" von 2000 3. eine pauschalversteuerte Direktversicherung: "Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall" von 1996, die mit einem entsprechenden "Gehaltsverzicht" verbunden ist Danke, Redoute

3 Antworten

Schiko.am 31.12.2008 | 20:37
Vielleicht hilft ihnen dies ein wenig weiter. So stand es einmal in der MZ. zum bericht eines vortrages über rentensteuer, abgehaltern am 30.9. 2008. Der Referent erklärte" Schreiben sie in die steuererklärung rein was das zeug hält" der finanzbeamte streicht schon falsches. Spass beiseite, es hat schon seinen grund warum jetzt mehrere zeilen auftauchen, gehe davon aus, sie meinen nicht die renten, sonder die absetzbar- keit von beiträgen als vorsorgeaufwendungen für altersvorsorge und versicherungsbeiträge. Seit dem jahre 2005 sind diese aufwendungen zweigeteilt im gegensatz zu vorherigen regelung. Bis zu einem höchstbetrag von 20000/ 40000 einzel/gesamtveranlagung abzugsfähig beginnend mit 60% 2005 und bereits 66% für das steuerjahr 2008 für golgende beiträge: * zur gesetzlichen RV. - landw. alterskasse-berufsständige versorgungseinrichtigungen- privat gedeckte altersversorgung(rüruprente). Unabhängig davon sind die aufwendungen für riesterbeiträge mit 100% absetzbar. Sonstige vorsorgeaufwendungen: Freiberufler 2.400/ 4.800 -, hier fällt ja kein vorwegabzug an. Für sonstige höchstens aber 1.500 für eine einzelperson und 3.000 für zusammenveranlagte -natürlich auch bei nur einem verdienst, für: arbeitslosenversicherung-erwerbs-und berufsunfähigkeitsrenten-kranken,pflege-, unfall und haftpflichtversicherungen-risiokolebensversicherung und kapitallebensversicherung.Diese aufwendungen können sie größtenteils vergessen, durch kranken- und pflegversicherung sind die höchstbeträge meist erreicht. Dies ändert sich ab 2010. Nach vorgabe des bundesverfassungsgerichtes sind die beiträge für die sonstigen vorsorgeaufwendungen voll steuermindernd absetz- bar. Wünsche ein gesundes neues jahr.
Redouteam 01.01.2009 | 19:53
Ein frohes neues Jahr und Dank an Schiko für die Infos. Ich formuliere meine Fragen noch einmal anders, vielleicht lässt sich das ja doch in dieser Form klären: Die beiden Direktversicherungen tauchen als "durchlaufende Posten" auf den Lohnabrechnungen auf. Steuerlich betreffen sie zurzeit nur die Arbeitgeber und nicht uns, richtig? Gilt das auch noch, wenn die Beiträge mit einem entsprechenden Gehaltsverzicht gekoppelt sind? Bei der dritten Versicherung steht im Versicherungsschein: "Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung können nicht im Rahmen der Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) bei der Einkommensteuererklärung abgezogen werden". Heißt das, die Versicherung wird nirgends in der Steuererklärung angegeben? Und daran hat sich seit 2005 nichts geändert? Redoute
Schiko.am 02.01.2009 | 20:54
Bin weder ein Steuerexperte, noch ein Steuerfachmann. Maße mir aber an, ein Steuerpraktiker zu sein. Sie haben es schon so gekonnt erklärt, dass auch ich zu beiden Ausführungen sagen kann, so wie Sie, sehe ich dies auch. Vor allem erfreulich, dass Sie darauf hingewiesen haben , dass im Versicherungsschein "Beiträge zu einer fondsgebundenen LV. können nicht im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen(Sonderausgaben) bei der Steuererklärung abgezogen werden" Somit vermindern in der Tat, Beitragsaufwendungen für Fondsanteile nicht das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast, wie Sie dies schon richtig erkannt haben. Sie haben also keine Zeile auszufüllen, es bleibt Ihnen aber unbenommen, in irgend eine Zeile rein zuschreiben "Was das Zeug hält", so meine Vortrags- formulierung. Mit freundlichen Grüßen.
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