Es heißt: "Wenn Arbeitnehmer, die damit rechnen, dass sie bald arbeitslos werden, über Rücklagen zur Alterssicherung verfügen, sollten sie sich rechtzeitig durch ihre Versicherungsgesellschaft beraten lassen. Die Verträge müssen eventuell geändert werden. Dabei wird das Geld solange festgelegt, bis Sie im Rentenalter sind. Aber Achtung: Damit ist das Geld für eine anderweitige Verwendung vor Rentenbeginn gesperrt - und zwar unwiderruflich!
Meine Frage ist diese: Kann ein Harzt 4-Bezieher auch im nachhinein ,wenn er schon Leistungen bezieht, und von dieser Regelung nichts wusste, diese Verwertungs klausel eintragen lassen.