Wenn Sie erwerbsgemindert sind, ist es denkbar, dass der Altersteilzeitvertrag nicht zustande kommt. Nach Beendigung einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung kann dann erneut Altersteilzeitarbeit vereinbart werden, wobei bei einem Beginn ab 2010 die Förderleistungen seitens der Arbeitsverwaltung wegfallen.
Am besten wird es sein, wenn Sie sich mit ihrem Arbeitgeber über die weitere Vorgehensweise besprechen.