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Alterteilzeit

von Peter29.07.2007 | 11:58
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5 Antworten

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Alterteilzeit: Habe einen Vertrag mit meinem AG im Nov.2006 abgeschlossen. Beginn der ATZ :01.03.2008. Freistellungsphase beginnt somit ab 01.3.211. Jetzt bin ich seit demOkt 2006 krank , und werde einen Antrag auf BU-Rente stellen,weil es mit der Arbeit nicht mehr geht. Meine Frage: a)was passiert mit dem Vertrag ATZ ? b)bin ich Automatisch gekündigt wenn ich BU/bzw.Erwerbunf.-Rente auf Zeit bekomme.? oder besteht mein Arbeitsverhältnis mit dem AG weiterhin. Was passiert wenn die ErwerbsUnf.-rente nur für eine Zeit z.b. von 2-3 Jahren gezahlt wird.? Tritt dann wieder automatisch die ATZ in Kraft.? diese Unklarheiten belasten mich enorm. Kann mir jemand da ein paar tips geben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie erwerbsgemindert sind, ist es denkbar, dass der Altersteilzeitvertrag nicht zustande kommt. Nach Beendigung einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung kann dann erneut Altersteilzeitarbeit vereinbart werden, wobei bei einem Beginn ab 2010 die Förderleistungen seitens der Arbeitsverwaltung wegfallen.

Am besten wird es sein, wenn Sie sich mit ihrem Arbeitgeber über die weitere Vorgehensweise besprechen.

4 Antworten

Schadeam 29.07.2007 | 13:58
wenn Sie den Vertrag nicht erfüllen können (sie haben ja zugesagt bis 02/2011 zu arbeiten), weil Sie das nicht können, kommt der Vertrag nicht zur Anwendung. Und wenn Sie Rente bekommen, ist ja alles klar. Was sein kann, wenn in 2-3 Jahren eine Rente nicht mehr gezahlt würde, weiß hier niemand. Ob dann der AG noch an den alten Vertrag gebunden ist, ist keine Rentenfrage, sondern eine Frage des Arbeitsrechts.
Peteram 29.07.2007 | 14:21
Vielen Dank für die Info, werde mich jetzt beim "Arbeitsrecht"weiter durchboxen,. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Danke.Danke
Peteram 01.08.2007 | 08:14
VielenDank, das würde heißen, dass mich mein AG nicht kündigen kann solange ich Erwerbminderung auf Zeit habe habe. ???
KSCam 01.08.2007 | 18:48
warum sollte er einem Rentner kündigen? Sie tun ihm doch nicht weh, wenn Sie noch auf irgendeiner Mitarbeiterliste stehen. Würde er kündigen, würden Sie ihn möglicherweise vors Arbeitsgericht zerren, warum sollte er dieses Risiko eingehen? Der AG wird in Ruhe abwarten was passiert und sich erst dann Gedanken machen, ob er wieder eine Arbeit hat, wenn die Rente weggefallen sein sollte und Sie sich wieder "arbeitsfähig" bei ihm melden.
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