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Alterteilzeitraum ändern?

von klaus30.11.2009 | 07:54
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4 Antworten

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Guten Tag, meine Frage betrifft den Zeitraum des Blockmodells für Altersteilzeit. Mein Betrieb hat mit mir eine Altersteilzeit vereinbart, jetzt stellte sich letzte Woche heraus, das der eigentliche Zeitraum überhaupt nicht mit den tatsächlichen übereinstimmt. Laut Aussage meines Betriebes war immer die Rede von dem Modell 57-60 Arbeitsphase, 60-63 Freistellungsphase. Jetzt hat sich herausgestellt, das der Betrieb für den Zeitraum von 56-59 und 59-62 das Altersteilzeitmodell gemacht hat. Kann ich irgendwie diesen Zeitraum jetzt nachträglich noch ändern? Mit 62 habe ich ja einen höheren Abzug als mit 63. Können Sie mir hierbei weiterhelfen? MFG

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klaus,

bei der Vereinbarung von Altersteilzeit schliessen Sie einen Vertrag mit ihrem Arbeitgeber ab. Dieser ist auch Ansprechpartner wenn es um Änderungen geht.

3 Antworten

Klausam 30.11.2009 | 13:20
Hallo ATG, in meinem Fall wird von einer Altersrente für langjährige Versicherte gesprochen, nur leider ändert sich dadurch ja nicht, das der Abzug bei über 10 % liegt, oder nicht? Ich bin 1952 geboren. Nur bleibt mir dieser Abzug ja schließlich ein lebenlang.
Tschackaam 30.11.2009 | 13:49
Hallo Klaus, ich gehe davon aus, das die Vertrauensschutzregelung, wie oben beschrieben, bei Ihnen "greifen"! Das heißt die Vereinbarung ist ok und auch rechtens. Sie könnten sich maximal um den Renteneintritt noch hinaus zu zögern, mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen um abzuklären, ob Sie noch ALG beziehen können (nach einer gewissen Sperrfrist) und wenn ja, wieviel und wie lange. Das ist alles, was mir einfällt. Ich denke, Ihr Arbeitgeber wird den Vertrag sicher nicht um 1 Jahr verlängern oder? MfG Tschacka
Wolfgangam 30.11.2009 | 20:35
Hallo Klaus, der 10,8 % Abschlag deutet - wie KSC schreibt - darauf hin, dass Sie die ATZ noch kurz vor Ende 2006 vereinbart haben. Damals war mit dieser ATZ-Vereinbarung das Renteneintrittsalter 62 für langjährig Versicherte über diese Vereinbarung noch zu 'retten' - mit eben diesen 10,8 % lebenslangem Rentenabschlag. Mitgehangen, mitgef ... Natürlich können arbeitsvertragliche Regelungen geändert werden, auch die für ATZ - wenn sich herausstellt, das 'falsche' Vereinbarungen getroffen wurden (kein möglicher unmittelbarer Rentenbeginn nach der ATZ) ...oder beide (AN und AG) sich neue Ziele setzen. Wenn der alte Vertrag i.O ist - und der AG sagt, es bleibt so - haben Sie da schlechte Karten, nur weil Sie es 'wollen' und der Abschlag plötzlich zu hoch ist (kümmert den AG nicht - ggf. erhalten Sie eine angemessene/höhere Abfindung, wenn Ihr ATZ-Tarifvertrag das vorsieht). Gruß w.
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